Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Hinweise für Radolfshausen: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten) aufgenommen wird, unterliegt einer besonderen Meldepflicht. Dies umfasst u. a. Hotels und Pensionen. Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der festgelegte Daten enthält. Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die Verpflichtung nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Samtgemeinde Radolfshausen anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Bei längeren Aufenthalten beachten Sie die Hinweise in der Leistung "Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung".
Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten) aufgenommen wird, unterliegt einer besonderen Meldepflicht. Dies umfasst u. a. Hotels und Pensionen. Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der festgelegte Daten enthält. Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die Verpflichtung nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Samtgemeinde Radolfshausen anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Bei längeren Aufenthalten beachten Sie die Hinweise in der Leistung "Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung".
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Hinweise für Radolfshausen: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Radolfshausen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Radolfshausen.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Radolfshausen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07.30-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch 09.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag 07.30-12.00 Uhr Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich
Kontakt
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 11.01.2016
Stichwörter
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung