Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet. 

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    Hinweise für Radolfshausen: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Allgemeine Informationen

    Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten) aufgenommen wird, unterliegt einer besonderen Meldepflicht. Dies umfasst u. a. Hotels und Pensionen. Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der festgelegte Daten enthält. Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die Verpflichtung nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Samtgemeinde Radolfshausen anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    Bei längeren Aufenthalten beachten Sie die Hinweise in der Leistung "Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung".



    Allgemeine Informationen

    Wer in Einrichtungen, die der gewerbs- oder geschäftsmäßigen Aufnahme von Personen dienen (Beherbergungsstätten) aufgenommen wird, unterliegt einer besonderen Meldepflicht. Dies umfasst u. a. Hotels und Pensionen. Beherbergte Personen haben am Tag der Ankunft einen besonderen Meldeschein handschriftlich zu unterschreiben, der festgelegte Daten enthält. Mitreisende Angehörige sind auf dem Meldeschein nur der Zahl nach anzugeben. Bei Reisegesellschaften von mehr als zehn Personen betrifft die Verpflichtung nur den Reiseleiter; er hat die Anzahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit anzugeben.

    Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der Samtgemeinde Radolfshausen anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.

    Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.

    Bei längeren Aufenthalten beachten Sie die Hinweise in der Leistung "Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung".



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.

    Hinweise für Radolfshausen: Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Radolfshausen.

    Die Zuständigkeit liegt bei der Samtgemeinde Radolfshausen.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Radolfshausen

    Adresse

    Hausanschrift

    Vöhreweg 10

    37136 Ebergötzen

    Öffnungszeiten

    Montag 07.30-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Dienstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Mittwoch 09.00-12.00 Uhr und 14.00-15.30 Uhr Donnerstag 09.00-12.00 Uhr und 14.00-18.00 Uhr Freitag 07.30-12.00 Uhr Terminvereinbarungen außerhalb der Sprechzeiten sind nach Absprache möglich

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05507 9678

    Fax: 05507 9678-88

    E-Mail: rathaus@radolfshausen.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.12.2022 (von: Webservice, Samtgemeinde Radolfshausen)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Samtgemeinde Radolfshausen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Wohnungsgeberbestätigung

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.

    Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 11.01.2016

    Version

    Technisch erstellt am 07.03.2016 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)