Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung
Beschreibung
Wenn Sie in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, sobald der Aufenthalt die Dauer von sechs Monaten überschreitet.
Haben Sie keine Wohnung innerhalb Deutschlands, müssen Sie sich bereits nach drei Monaten anmelden.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Beherbergungsstätte liegt.
Ansprechpartner
Stadt Braunlage - Einwohnermeldeamt/Fundbüro
Adresse
Postanschrift
Herz.-Joh.-Albr.-Str. 2
38700 Braunlage
Kontakt
E-Mail: ema@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-137
Kontaktperson
Frau Daniela Rehl
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
Telefon Festnetz: 05520 940-138
E-Mail: daniela.rehl@stadt-braunlage.de
Frau Birgit Wolf
Postanschrift
Herzog-Johann-Albrecht-Straße 2
38700 Braunlage
E-Mail: birgit.wolf@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05520 940-137
Stadt Braunlage - Bürgerbüro St. Andreasberg
Adresse
Postanschrift
Am Kurpark 9
37444 Braunlage
OT St. Andreasberg
Kontakt
Telefon Festnetz: 05582 803-25
Kontaktperson
Frau Claudia Dunkel
Postanschrift
Am Kurpark 9
37444 Braunlage
E-Mail: claudia.dunkel@stadt-braunlage.de
Telefon Festnetz: 05582 803-25
erforderliche Unterlagen
- Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen anzumelden, sobald ihr Aufenthalt die Dauer von sechs bzw. drei Monaten überschreitet.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Für die in der Praxis typischen Kurzaufenthalte werden gemäß § 29 Absätze 2 und 3 sowie § 30 Bundesmeldegesetz (BMG) besondere Meldescheine für Beherbergungsstätten verwendet.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern am 11.01.2016
Stichwörter
Besondere Meldepflicht in Beherbergungsstätten Anmeldung