ausländische Berufsqualifikationen anerkennen

    Ausländische Berufsqualifikation Anerkennung

    Beschreibung

    Wenn Sie Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben haben und in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten wollen, können oder müssen Sie Ihren ausländischen Abschluss je nach Beruf anerkennen lassen.

    Dies gilt für die folgenden reglementierten Berufe:

    • Architektin/Architekt
    • Fachärztin/Facharzt
    • Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger
    • Apothekerin/Apotheker
    • Erzieherin/Erzieher
    • Fachzahnärztin/Fachzahnarzt
    • Heilpädagogin BA/Heilpädagoge BA
    • Heilpädagogin/Heilpädagoge
    • Lehrerin/Lehrer
    • Sozialarbeiterin BA/Sozialarbeiter BA
    • Sozialpädagogin BA/Sozialpädagoge BA
    • Straßenwärterin/Straßenwärter
    • Ingenieurin/Ingenieur
    • Markscheiderin/Markscheider
    • Sozialpädagogische Assistentin/Sozialpädagogischer Assistent
    • Tierärztin/Tierarzt
    • Veterinärmedizinische technische Assistentin/Veterinärmedizinischer technischer Assistent
    • Hochschullehrerin/Hochschullehrer
    • Rettungssanitäterin/Rettungssanitäter
    • Bewährungshelferin/Bewährungshelfer

    Klicken Sie für weitere Informationen bitte auf die entsprechende Leistung.

    Neben den genannten reglementierten Berufen gibt es auch weitere, die über ein Bundesgesetz geregelt sind. Informationen hierz erhalten Sie in der Leistung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikation nach Bundesrecht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 06.08.2015

    Version

    Technisch erstellt am 11.12.2015

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    reglementierten Berufen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024