• Bunde (Landkreis Leer, Niedersachsen)
Wohnungsgeberbestätigung

Wohnungsgeberbestätigung

Beschreibung

Ab dem 1. November 2015 treten auf Grundlage des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) Regelungen in Kraft, die Sie bei einem Wohnungswechsel beachten müssen.

Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Stelle bei jeder Anmeldung vorlegen.

Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin/ von dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.

Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
  • Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
  • Datum des Einzugs

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Ansprechpartner

Gemeinde Bunde - Bürgerbüro

Adresse

Hausanschrift

Kirchring 2

26831 Bunde

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postanschrift

Postfach 1251

26828 Bunde

Öffnungszeiten

Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30- 12:00 Uhr Do. 08:30- 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr ; Mo. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Di. 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mi. 08:30- 12:00 Uhr Do. 08:30- 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Fr. 08:30 - 12:00 Uhr

Kontakt

Bankverbindung

Gemeinde Bunde

Empfänger: Gemeinde Bunde

IBAN: DE34 2855 0000 0002 0013 45

BIC: BRLADE21LER

Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

Formulare

Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

Stichwörter

Bürgerbüro, Einwohnermeldeamt

Version

Technisch erstellt am 08.02.2021

Technisch geändert am 18.05.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • amtlicher Vordruck

Rechtsbehelf

§ 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 54 Bundesmeldegesetz (BMG)

Verfahrensablauf

Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter.

Es besteht für Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber auch die Möglichkeit, die Bestätigung elektronisch gegenüber der zuständigen Stelle abzugeben, wenn diese einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. In dem Fall erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, welches ihr/ihm von der zuständigen Stelle mitgeteilt wird.

Wenn Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, legen Sie die Wohnungsgeberbestätigung vor oder geben das Zuordnungsmerkmal an.

Fristen

Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens 2 Wochen nach dem Einzug auszustellen.

Weigert sich die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren an.

Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/vom Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird.: Bußgeld ab 0,01 EUR bis 1.000,00 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/vom Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird, begeht diese/dieser eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro  geahndet werden kann.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Amt24 Sachsen

Version

Technisch erstellt am 28.10.2015

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Wohnsitzanmeldung, Nebenwohnsitz, Wohnsitz Ummeldung, Wohnsitz ummelden, Wohnsitz Anmeldung, Wohnsitz anmelden, Hauptwohnsitz, Wohnsitzummeldung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024