Wohnungsgeberbestätigung

    Wohnungsgeberbestätigung

    Beschreibung

    Ab dem 1. November 2015 treten auf Grundlage des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) Regelungen in Kraft, die Sie bei einem Wohnungswechsel beachten müssen.

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Stelle bei jeder Anmeldung vorlegen.

    Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin/ von dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.

    Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
    • Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
    • Anschrift der Wohnung
    • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
    • Datum des Einzugs

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Hinweise für Seevetal: Wohnungsgeberbestätigung

    Jede Ortsverwaltung der Gemeinde Seevetal.

    Ansprechpartner

    Ortsverwaltung Fleestedt, Glüsingen, Beckedorf, Metzendorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Winsener Landstraße 52

    21217 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. Montag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr (*) Montag und Donnerstag ist ein Besuch ohne Termin möglich, es ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2460

    E-Mail: ortsverwaltung-fleestedt@seevetal.de

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Weitere Informationen

    Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis. Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Hittfeld, Helmstorf, Lindhorst, Emmelndorf

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. Montag(*): 8.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 18.30 Uhr Mittwoch: 8.00 - 15.00 Uhr Donnerstag(*): 8.00 - 15.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr (*) Montag und Donnerstag ist ein Besuch ohne Termin möglich, es ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2420

    E-Mail: ortsverwaltung-hittfeld@seevetal.de

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Weitere Informationen

    Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte Besonderheiten: Fotoautomat

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Maschen, Hörsten, Horst

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 55

    21220 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. Montag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr (*) Montag und Donnerstag ist ein Besuch ohne Termin möglich, es ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. In Einzelfällen kann es krankheitsbedingt zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2430

    E-Mail: ortsverwaltung-maschen@seevetal.de

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Weitere Informationen

    Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Meckelfeld, Klein-Moor

    Adresse

    Hausanschrift

    Bürgermeister-Heitmann-Straße 34b

    21217 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie einen Termin telefonisch unter 04105 55-2555 oder online unter www.seevetal.de/termine. Montag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Dienstag: 8.00 - 12.00 Uhr; 15.00 - 18.30 Uhr Donnerstag(*): 8.00 - 12.00 Uhr Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr (*) Montag und Donnerstag ist ein Besuch ohne Termin möglich, es ist jedoch mit Wartezeiten zu rechnen. In Einzelfällen kann es zu Abweichungen von den Öffnungszeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2400

    E-Mail: ortsverwaltung-meckelfeld@seevetal.de

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Weitere Informationen

    Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte Besonderheiten: Fotoautomat

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Bullenhausen, Groß-Moor, Over

    Adresse

    Hausanschrift

    Lührsweg 17

    21217 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Die Ortsverwaltung Bullenhausen bleibt vorerst geschlossen. Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice in den Ortsverwaltungen in Fleestedt, Hittfeld, Maschen oder Meckelfeld oder online unter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2490

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Weitere Informationen

    Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweis Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ortsverwaltung Ramelsloh, Ohlendorf, Holtorsloh

    Adresse

    Hausanschrift

    Ohlendorfer Straße 17

    21220 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Die Ortsverwaltung Ramelsloh ist geschlossen. Bitte nutzen Sie unseren Bürgerservice in den Ortsverwaltungen in Fleestedt, Hittfeld, Maschen oder Meckelfeld oder online unter

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55-2480

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Weitere Informationen

    Ausweise, Personalausweis, Reisepass, Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung, Bürgerservice, Beglaubigungen, Kinderausweise Mögliche Zahlungsarten: bar, EC-Karte

    Version

    Technisch geändert am 06.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Vordruck

    Hinweise für Seevetal: Wohnungsgeberbestätigung

    Formulare

    Rechtsbehelf

    § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
    § 54 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter.

    Es besteht für Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber auch die Möglichkeit, die Bestätigung elektronisch gegenüber der zuständigen Stelle abzugeben, wenn diese einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. In dem Fall erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, welches ihr/ihm von der zuständigen Stelle mitgeteilt wird.

    Wenn Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, legen Sie die Wohnungsgeberbestätigung vor oder geben das Zuordnungsmerkmal an.

    Fristen

    Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens 2 Wochen nach dem Einzug auszustellen.

    Weigert sich die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/vom Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird.: Bußgeld ab 0.01 EUR bis 1000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/vom Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird, begeht diese/dieser eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro  geahndet werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Amt24 Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitz Ummeldung, Wohnsitzanmeldung, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzummeldung, Wohnsitz anmelden, Wohnsitz Anmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de