Wohnungsgeberbestätigung

    Wohnungsgeberbestätigung

    Beschreibung

    Ab dem 1. November 2015 treten auf Grundlage des neuen Bundesmeldegesetzes (BMG) Regelungen in Kraft, die Sie bei einem Wohnungswechsel beachten müssen.

    Wenn Sie eine neue Wohnung beziehen, benötigen Sie eine Bestätigung Ihrer Wohnungsgeberin/Ihres Wohnungsgebers über den Einzug. Diese müssen Sie der zuständigen Stelle bei jeder Anmeldung vorlegen.

    Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist in der Regel die Eigentümerin oder der Eigentümer der Wohnung. Es kann aber ebenso die von der Eigentümerin/ von dem Eigentümer beauftragte Hausverwaltung oder, wenn Sie zur Untermiete wohnen, auch die Hauptmieterin/der Hauptmieter der Wohnung sein.

    Die Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

    • Name und Anschrift der Wohnungsgeberin/des Wohnungsgebers
    • Name und Anschrift der Eigentümerin/des Eigentümers (falls dieser nicht selbst Wohnungsgeberin/Wohnungsgeber ist)
    • Anschrift der Wohnung
    • Namen aller Personen, die die Wohnung beziehen und damit meldepflichtig sind
    • Datum des Einzugs

    Hinweise für Braunschweig: Wohnungsgeberbestätigung (IES:Braunschweig)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Beschreibung

    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrich-Seele-Straße 7

    38122 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerservice Bohlweg 33 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten S

    Kontakt

    Fax: 0531 4706099

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Allgemeine Bürgerangelegenheiten

    Beschreibung

    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte * Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. * Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin. * Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel 470 6072). Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten: * Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr *) * Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) * Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr *) * Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) *) Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarungen sind möglich unter => Online-Reservierung oder telefonisch unter 0531 470-1 bzw. Behördenrufnummer 115 Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen * Otto-von-Guericke-Straße * Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier. Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Die gesamte Abteilung Bürgerangelegenheiten bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen * 24.12.2022 (Heiligabend) * 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) * 01.01.2023 (Neujahr) * 07.04.2023 (Karfreitag) * 08.04.2023 (Karsamstag) * 10.04.2023 (Ostermontag) * 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)

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    Telefon Festnetz: 0531 4701

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    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte * Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. * Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin. * Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel 470 6072). Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten: * Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr *) * Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) * Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr *) * Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) *) Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarungen sind möglich unter => Online-Reservierung oder telefonisch unter 0531 470-1 bzw. Behördenrufnummer 115 Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen * Otto-von-Guericke-Straße * Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier. Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Die gesamte Abteilung Bürgerangelegenheiten bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen * 24.12.2022 (Heiligabend) * 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) * 01.01.2023 (Neujahr) * 07.04.2023 (Karfreitag) * 08.04.2023 (Karsamstag) * 10.04.2023 (Ostermontag) * 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Melde-, Ausweis- und Passangelegenheiten, Beglaubigungen, Führungszeugnisse, Gewerbezentralregisterauszüge, Untersuchungsberechtigungsscheine, Abfallbehälterbestellungen, Bewohnerparkausweise, Annahme von Wohngeldanträgen, Schwerbehindertenausweisanträge, Bestätigung für GEZ-Befreiung.

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen im Dienstgebäude Friedrich-Seele-Str. 7 und im Bürgerbüro Steinweg 19 sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte beachten Sie außerdem folgende Punkte * Bitte seien Sie pünktlich und betreten Sie das Gebäude erst unmittelbar vor Ihrem Termin. * Sollten Sie sich verspäten, kann der Termin nicht stattfinden. Bitte vereinbaren Sie in dem Fall einen neuen Termin. * Der Zutritt ist aktuell nur am Vordereingang des Dienstgebäudes Friedrich-Seele-Str. 7 möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen barrierefreien Zugang benötigen, werden gebeten, sich unmittelbar vor dem Termin telefonisch zu melden (Tel 470 6072). Bitte buchen Sie einen Termin unter www.braunschweig.de/termin oder telefonisch (0531/ 470-1) Kontakt mit uns auf. Öffnungszeiten: * Montag: 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr *) * Dienstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) * Donnerstag: 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr *) * Freitag: 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr *) * Samstag: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr *) *) Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung Terminvereinbarungen sind möglich unter => Online-Reservierung oder telefonisch unter 0531 470-1 bzw. Behördenrufnummer 115 Samstags KEINE Bearbeitung von Anträgen auf Parkausweise und -erleichterungen für schwerbehinderte Menschen. ÖPNV Sie erreichen uns mit der Buslinie 435 (barrierefreier Kleinbus), die zwischen dem Donauknoten über die Friedrich-Seele-Straße zum Messegelände Nord pendelt. * Haltestelle Arndtstraße (Einwohnermeldeamt). Der Bus verkehrt abhängig von den Öffnungszeiten alle 30 Minuten. Bitte beachten Sie, dass die Buslinie 435 werktags, am Morgen zu einem späteren Zeitpunkt, abweichend zu den Öffnungszeiten, verkehrt. Aufgrund von Baumaßnahmen auf der Alten Frankfurter Straße werden aktuell die Haltestellen * Otto-von-Guericke-Straße * Messelgelände nicht angefahren. Alternativ fahren Sie mit der Buslinie 413 bis zur Haltestelle Friedrich-Seele-Straße oder mit der Straßenbahnlinie 5 bis zur Haltestelle An der Rothenburg (jeweils zzgl. 5 bis 10 Minuten Gehweg). Aktuelle Informationen und Fahrpläne finden Sie hier. Parken Unmittelbar vor dem Gebäude sind 15 Kurzzeitparkplätze (60 Minuten, werktags 8-18 Uhr) und ein Behindertenparkplatz eingerichtet. Barrierefreier Zugang Durch einen Fahrstuhl, der auch über einen Zugang mittels Rampe über den Hof zu erreichen ist, ist der barrierefreie Zugang zu allen Räumen sichergestellt. Die gesamte Abteilung Bürgerangelegenheiten bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen * 24.12.2022 (Heiligabend) * 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) * 01.01.2023 (Neujahr) * 07.04.2023 (Karfreitag) * 08.04.2023 (Karsamstag) * 10.04.2023 (Ostermontag) * 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai)

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Kontakt

    Fax: 0531 4706099

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    E-Mail: buergerangelegenheiten@braunschweig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 des Bundesmeldegesetzes

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • amtlicher Vordruck

    Rechtsbehelf

    § 19 Bundesmeldegesetz (BMG)
    § 54 Bundesmeldegesetz (BMG)

    Verfahrensablauf

    Die Wohnungsgeberbestätigung erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter.

    Es besteht für Wohnungsgeberinnen und Wohnungsgeber auch die Möglichkeit, die Bestätigung elektronisch gegenüber der zuständigen Stelle abzugeben, wenn diese einen entsprechenden Zugang eröffnet hat. In dem Fall erhalten Sie von Ihrer Vermieterin/Ihrem Vermieter ein sogenanntes Zuordnungsmerkmal, welches ihr/ihm von der zuständigen Stelle mitgeteilt wird.

    Wenn Sie sich bei der zuständigen Stelle anmelden, legen Sie die Wohnungsgeberbestätigung vor oder geben das Zuordnungsmerkmal an.

    Fristen

    Die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber ist verpflichtet, die Bestätigung spätestens 2 Wochen nach dem Einzug auszustellen.

    Weigert sich die Wohnungsgeberin/der Wohnungsgeber, die Bestätigung auszustellen oder ist es Ihnen aus anderen Gründen nicht möglich, die Bestätigung zu erhalten, müssen sie dies der zuständigen Stelle unverzüglich mitteilen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/vom Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird.: Bußgeld ab 0.01 EUR bis 1000.00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn die Bestätigung von der Wohnungsgeberin/vom Wohnungsgeber nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig ausgestellt wird, begeht diese/dieser eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro  geahndet werden kann.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Amt24 Sachsen

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Wohnsitz Ummeldung, Wohnsitzanmeldung, Hauptwohnsitz, Nebenwohnsitz, Wohnsitz ummelden, Wohnsitzummeldung, Wohnsitz anmelden, Wohnsitz Anmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de