Approbation als Psychologischer Psychotherapeut Erteilung

    Approbation als Psychotherapeutin/Psychotherapeut Erteilung

    Beschreibung

    Wer den Beruf als Psychotherapeutin/Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Deutschland ausüben möchte, bedarf einer gesonderten Berufsberechtigung: der Approbation oder der Berufserlaubnis. Die Approbation stellt die umfassendere Berufszulassung dar und wird von der zuständigen Stelle erteilt.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Zweckverband für Approbationserteilung (NiZzA).

    Ansprechpartner

    Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA) - Abteilung 2 (Landesprüfungsamt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Allee 20

    30175 Hannover

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2015 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 08.03.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    Die Approbation ist an verschiedene Voraussetzungen geknüpft, die sich auf

    • den erfolgreichen Studienabschluss in Deutschland oder einen gleichwertigen Ausbildungsabschluss im Ausland,

    • die Staatsangehörigkeit sowie

    • die persönliche und gesundheitliche Eignung für die Ausübung des Berufes beziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) ab Nr. 102 an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bewerbung im Ausland in einem Gesundheitsberuf:

    Für die Ausübung des Beruf einer psychologischen Psychotherapeutin/eines psychologischen Psychotherapeuten oder  einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/eines Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Ausland wird in der Regel ein "Certificate of good standing" (künftig: Certificate of Current Professional Status) benötigt. Diese Bescheinigung wird durch die zuständige Stelle ausgestellt, sofern Sie in Ihrem Beruf zuletzt in Niedersachsen tätig waren.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch erstellt am 07.10.2015 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)