elektronischer Aufenthaltstitel
Elektronischer Aufenthaltstitel
Beschreibung
Ab dem 1. September 2011 wird bundesweit der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) eingeführt. Der eAT ist eine Kunststoffkarte aus Polycarbonat (PC) im Scheckkartenformat, mit der ein Ausländer in Deutschland und der Europäischen Union sein Aufenthaltsrecht nachweist.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
eAT, Elektronischer Aufenthaltstitel