Anliegerbescheinigung
Beschreibung
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.
Hinweise für Wunstorf: Anliegerbescheinigung
Für Grundstücke die unbebaut oder bebaut sind, wird auf Antrag der Erwerber eine sogenannte Anliegerbescheinigung ausgestellt. Die Anliegerbescheinigung wird bei der Finanzierung des Objektes benötigt. Sie sagt aus, ob für ein Grundstück noch Beiträge anfallen. Dies können Beträge für Grundstücksanschlüsse, Beiträge für die erstmalige Herstellung eines Schmutzwasser- oder/ und Niederschlagswasserkanals oder Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße (Erschließungsbeiträge) oder noch nicht beglichene Straßenausbaubeiträge sein.
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Wunstorf: Anliegerbescheinigung
Für das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung benötigen wir die Grundstücksbezeichnung (Flur, Flurstück, Gemarkung).
Formulare
Hinweise für Wunstorf: Anliegerbescheinigung
Formlos
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Wunstorf: Anliegerbescheinigung
Es gelten das Baugesetzbuch sowie die Verwaltungskostensatzung der Stadt Wunstorf.
Kosten
Hinweise für Wunstorf: Anliegerbescheinigung
Es ist eine Gebühr in Höhe von 15 € zu entrichten.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport