Anliegerbescheinigung

    Anliegerbescheinigung

    Beschreibung

    Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.

    Hinweise für Wunstorf: Anliegerbescheinigung

    Allgemeine Informationen

    Für Grundstücke die unbebaut oder bebaut sind, wird auf Antrag der Erwerber eine sogenannte Anliegerbescheinigung ausgestellt. Die Anliegerbescheinigung wird bei der Finanzierung des Objektes benötigt. Sie sagt aus, ob für ein Grundstück noch Beiträge anfallen. Dies können Beträge für Grundstücksanschlüsse, Beiträge für die erstmalige Herstellung eines Schmutzwasser- oder/ und Niederschlagswasserkanals oder Beiträge für die erstmalige Herstellung einer Straße (Erschließungsbeiträge) oder noch nicht beglichene Straßenausbaubeiträge sein.



    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Wunstorf: Anliegerbescheinigung

    Für das Ausstellen einer Anliegerbescheinigung benötigen wir die Grundstücksbezeichnung (Flur, Flurstück, Gemarkung).

    Formulare

    Hinweise für Wunstorf: Anliegerbescheinigung

    Formlos

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Anliegerbescheinigung

    Es gelten das Baugesetzbuch sowie die Verwaltungskostensatzung der Stadt Wunstorf.

    Kosten

    Hinweise für Wunstorf: Anliegerbescheinigung

    Es ist eine Gebühr in Höhe von 15 € zu entrichten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch vor 2007 Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

    Version

    Technisch erstellt am 25.03.2015

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024