Abwasserabgabe

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.

    Fristen

    Hinweise für Bockhorn: Abwassergebühr

    Als Abfuhr im regelmäßigen Abfuhrintervall wird die Abfuhr im gewöhnlichen jährlichen Abfuhrturnus bzw. bei bedarfsgerechter Entsorgung eine Sammelabfuhr definiert, in der mindestens fünfzehn Kleinkläranlagen zusammenhängend abgefahren werden.

    Abfuhrtermine im Rahmen der bedarfsgerechten Entsorgung werden so gebündelt, dass Sammelabfuhren im Sinne dieser Satzung ermöglicht werden. Dies schließt ggf. Wartezeiten ein. Sollte aufgrund besonderer Umstände eine Anlage umgehend abgefahren werden müssen, liegt im Notfall- bzw. Einzelentsorgung vor.

    Kosten

    Hinweise für Bockhorn: Abwassergebühr

    Ab dem 01.01.2023 beträgt die Abwassergebühr 2,85 EUR je cbm Frischwasserverbrauch.


    Die Abwassergebühr beträgt für die Abwasserbeseitigung aus Kleinkläranlagen und abflusslosen Sammelgruben:

    1. Abfuhrkosten für Turnusleerung (1x jährlich) und Bedarfsentleerung (Entleerung von mindestens 16 Kleinkläranlagen)

      1a) Grundpreis bis 11,5 m³ Entleerungsmenge pro Kläranlage (KA)

      51,40 EUR

      1b) Grundpreis 11,6 bis 23 m³ Entleerungsmenge pro KA

      75,20 EUR

      1c) Grundpreis 23,1 bis 34,5 m³ Entleerungsmenge pro KA

      99,00 EUR

      1d) Grundpreis 34,6 bis 46 m³ Entleerungsmenge pro KA

      122,80 EUR

      1e) Grundpreis 46,1 bis 57,5 m³ Entleerungsmenge pro KA

      146,60 EUR

    2. Kosten für Notfall- oder Einzelentsorgung
      Zulage für Notfall- oder Einzelentsorgung: 113,05 EUR

    3. Entnahme und Transport des Fäkalschlammes je m³: 31,11 EUR

    Als Abfuhr im regelmäßigen Abfuhrintervall wird die Abfuhr im gewöhnlichen jährlichen Abfuhrturnus bzw. bei bedarfsgerechter Entsorgung eine Sammelabfuhr definiert, in der mindestens fünfzehn Kleinkläranlagen zusammenhängend abgefahren werden.

    Abfuhrtermine im Rahmen der bedarfsgerechten Entsorgung werden so gebündelt, dass Sammelabfuhren im Sinne dieser Satzung ermöglicht werden. Dies schließt ggf. Wartezeiten ein. Sollte aufgrund besonderer Umstände eine Anlage umgehend abgefahren werden müssen, liegt im Notfall- bzw. Einzelentsorgung vor.

    Für eine Grundreinigung einer Kleinkläranlage im Rahmen der Umrüstung der Anlage auf eine bedarfsgerechte Entsorgung wird eine Zusatzgebühr von 20,83 € erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2015

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024