Abwassergebühr
Beschreibung
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Hinweise für Buxtehude: Abwassergebühr
Abwassergebühren werden im Gegensatz zu den Abwasserbeiträgen für die tatsächliche Inanspruchnahme der jeweiligen Abwasserbeseitigungseinrichtungen erhoben. Die Abwassergebühren werden für die Beseitigung von Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt und nach verschiedenen Maßstäben berechnet.
Die Berechnung der Schmutzwassergebühr erfolgt in der Regel nach der dem Grundstück zugeführten und durch den Wasserzähler ermittelten Wassermenge.
Die Niederschlagswassergebühr wird nach der überdachten, überbauten und befestigten Grundstücksfläche bemessen, von der Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung gelangt.
Formulare
Hinweise für Buxtehude: Abwassergebühr
Weitere Informationen
Hinweise für Buxtehude: Abwassergebühr
- 7 03 b - Erhebung von Gebühren für Grundstücksabwasseranlagen im Bereich der Samtgemeinde Apensen
- 7 01 a - Satzung zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten von Grundstücken
- 7 03 c - Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht auf die Nutzungsberechtigten von Grundstücken gemäß § 149 Abs. 4 des Nds. Wassergesetzes im Bereich der Gemeinde Apensen
- 7 01 - Abwasserbeseitigungssatzung
- 7 03 - Abwasserbeseitigungssatzung Apensen
- 7 02 a - Abwälzung der Abwasserabgabe
- 7 03 a - Abwasserabgabensatzung ApensenAbwasserabgabensatzung Apensen
- Gebühren und Beiträge - Homepage SBB
- Abwassergebühr Festsetzung
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen