Abwassergebühr
Beschreibung
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Hinweise für Hanstedt: Abwassergebühr / Kanalbenutzungsgebühr (Egestorf, Döhle, Evendorf)
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben nach § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), die für die Einleitung von Schmutzwasser in den öffentlichen Kanal von den Benutzern erhoben werden.
Die Benutzungsgebühr je m³ wird durch die Gebührensatzung der Samtgemeinde Hanstedt festgelegt. Eine Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich eingeleiteten Mengen in den Schmutzwasserkanal. Die Abrechnung wird vom Wasserbeschaffungsverband (WBV) durchgeführt.
Kosten
Hinweise für Hanstedt: Abwassergebühr / Kanalbenutzungsgebühr (Egestorf, Döhle, Evendorf)
Welche Gebühren anfallen, können Sie der Abwassergebührensatzung entnehmen.
Weitere Informationen
Hinweise für Hanstedt: Abwassergebühr / Kanalbenutzungsgebühr (Egestorf, Döhle, Evendorf)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen