Abwasserabgabe

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.

    Hinweise für Hanstedt: Abwassergebühr / Kanalbenutzungsgebühr (Egestorf, Döhle, Evendorf)

    Allgemeine Informationen

    Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben nach § 5 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG), die für die Einleitung von Schmutzwasser in den öffentlichen Kanal von den Benutzern erhoben werden.

    Die Benutzungsgebühr je m³ wird durch die Gebührensatzung der Samtgemeinde Hanstedt festgelegt. Eine Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich eingeleiteten Mengen in den Schmutzwasserkanal. Die Abrechnung wird vom Wasserbeschaffungsverband (WBV) durchgeführt.



    Kosten

    Hinweise für Hanstedt: Abwassergebühr / Kanalbenutzungsgebühr (Egestorf, Döhle, Evendorf)

    Welche Gebühren anfallen, können Sie der Abwassergebührensatzung entnehmen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Hanstedt: Abwassergebühr / Kanalbenutzungsgebühr (Egestorf, Döhle, Evendorf)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2015 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 13.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)