Abwassergebühr
Beschreibung
Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.
Zuständigkeit
Hinweise für Barsinghausen: Abwassergebühr
Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Barsinghausen: Abwassergebühr
Trinkwasserverbrauch, Gebührenbescheid
Voraussetzungen
Hinweise für Barsinghausen: Abwassergebühr
Die Abwassergebühren der Stadt Barsinghausen werden jährlich neu kalkuliert. Die Gebührensätze werden vom Rat der Stadt Barsinghausen beschlossen und in der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung festgesetzt. Der Abwassergebührenbescheid wird jährlich erstellt und per Post versendet.
Die Stadtwerke Barsinghausen GmbH erhebt im Auftrag der Stadt Barsinghausen die Abwassergebühren nach der Satzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung der Stadt Barsinghausen (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) in der jeweils geltenden Fassung.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Barsinghausen: Abwassergebühr
Für rechtliche Fragen zum Gebührenbescheid:
Stadtentwässerungsbetrieb Barsinghausen - Tel. 05105/5277-26
Kosten
Hinweise für Barsinghausen: Abwassergebühr
Für das Kalenderjahr 2024 hat der Rat am 07.12.2023 folgende Gebühren beschlossen:
1. Schmutzwasser: 2,77 €/m³
2. Niederschlagswasser:
a. Grundstücksentwässerung 0,30 €/m²
b. Straßenoberflächenentwässerung 0,20 €/m²
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen