Abwasserabgabe

    Abwassergebühr

    Beschreibung

    Die Abwassergebühren sind Kommunalabgaben, die von den Kommunen aufgrund einer Gebührensatzung für die Inanspruchnahme einer öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (Kanalisation und Kläranlage ) von den Benutzern erhoben werden (Benutzungsgebühren). Eine Benutzungsgebühr kann nur für die tatsächliche Inanspruchnahme einer öffentlichen Einrichtung erhoben werden.

    zuständige Stelle

    Hinweise für Gieboldehausen: Abwassergebühr

    Samtgemeinde Gieboldehausen

    Fachbereich 4 - Bauen und Wohnen

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch erstellt am 16.02.2015

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024