Hauptarbeitgeber zuordnen
Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.
Beschreibung
Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.
Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).
Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer neuen Arbeitgeberin/Ihrem neuen Arbeitgeber.
Ansprechpartner
Finanzamt Rotenburg (Wümme)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
* Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.: geschlossen * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4261 74-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- Identifikationsnummer
- Geburtsdatum
Formulare
keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)
Voraussetzungen
Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
keine
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
keine
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium/ Landesamt für Steuer Niedersachsen am 02.03.2021
Stichwörter
ELStAM, Elektronische Lohnsteuerkarte, Hauptarbeitgeber, Nebenarbeitgeber, ELSTER, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Lohnsteuerabzug