Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung für weitere Dienstverhältnisse nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern

    Hauptarbeitgeber zuordnen

    Wenn Sie nebeneinander bei mehreren Arbeitgebern beschäftigt sind, können Sie selbst festlegen, welcher Arbeitgeber die familiengerechten elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen soll.

    Beschreibung

    Beginnen Sie zusätzlich zu einem bereits bestehenden ein weiteres Arbeitsverhältnis, müssen Sie entscheiden, welches davon zukünftig Ihr erstes Arbeitsverhältnis sein soll.

    Der Arbeitslohn aus dem ersten Arbeitsverhältnis wird nach der familiengerechten Steuerklasse besteuert (Steuerklasse I bis V, ggf. Kinderfreibeträge), alle Löhne aus weiteren Arbeitsverhältnissen nach der Steuerklasse VI (hier ist der Lohnsteuerabzug höher).

    Der Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI wird in der Regel dem Arbeitsverhältnis zugeordnet, aus dem Sie den niedrigeren Arbeitslohn erhalten.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei Ihrer neuen Arbeitgeberin/Ihrem neuen Arbeitgeber.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Hameln-Holzminden

    Adresse

    Hausanschrift

    Süntelstraße 2

    31785 Hameln

    Öffnungszeiten

    Montag: 8 - 12 Uhr Dienstag: 8 - 12 Uhr Mittwoch: Für den Publikumsverkehr geschlossen Donnerstag: 8 - 12 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Freitag: 8 - 12 Uhr Die Telefonzentrale des Finanzamts (Tel.: 05151/204-0) ist montags bis donnerstags von 8 - 15 Uhr sowie freitags von 8 - 12 Uhr erreichbar.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5151 204-0

    E-Mail: Poststelle@fa-hm.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identifikationsnummer
    • Geburtsdatum

    Formulare

    keine (lediglich formlose Mitteilung an die Arbeitgeber)

    Voraussetzungen

    Mehrere Dienstverhältnisse gleichzeitig bei mehreren Arbeitgebern

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    keine

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Finanzministerium/ Landesamt für Steuer Niedersachsen am 02.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Nebenarbeitgeber, Elektronische Lohnsteuerkarte, ELStAM, ELSTER, Hauptarbeitgeber, Lohnsteuerabzug, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de