Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung
Beschreibung
Im Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können Sie gegenüber der zuständigen Stelle
- einen oder mehrere Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber benennen, die zum Abruf Ihrer ELStAM berechtigt sind (Abrufberechtigung, "Positivliste"),
- bestimmte Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber von der Abrufberechtigung ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste") oder
- sämtliche Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber vom Abruf ausschließen ("Vollsperrung")
Sie sind nicht verpflichtet, eine Festlegung zum ELStAM-Abruf zu treffen. Grundsätzlich werden Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses die ELStAM elektronisch zur Verfügung gestellt.
Sperrungen werden den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern mitgeteilt, diese haben die Lohnsteuer dann nach Steuerklasse VI zu ermitteln.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.
Ansprechpartner
Finanzamt Lüneburg
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: geschlossen Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -17:00 Uhr* Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr *; * Zur Steuerung des Besucheraufkommens vergibt das Finanzamt Lüneburg feste Termine für den Auskunftsbereich (gilt nicht für die Vordruckausgabe). Einen Termin erhalten Sie während der Öffnungszeiten telefonisch unter (04131) 305 - 570. Jedoch können Mo., Mi., und Fr. in der Zeit von 12:00 bis 13:00 Uhr und am Donnerstag in der Zeit von 17:00 bis 18:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4131 305-0
Internet
erforderliche Unterlagen
Die Sperrung erfolgt auf schriftlichen Antrag.
Im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung kann im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -" verwendet werden.
Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Fristen
Es müssen ggf. Fristen eingehalten werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 22.03.2016
Stichwörter
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung