Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

    Beschreibung

    Im Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können Sie gegenüber der zuständigen Stelle

    • einen oder mehrere Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber benennen, die zum Abruf Ihrer ELStAM berechtigt sind (Abrufberechtigung, "Positivliste"),
    • bestimmte Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber von der Abrufberechtigung ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste") oder
    • sämtliche Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber vom Abruf ausschließen ("Vollsperrung")

    Sie sind nicht verpflichtet, eine Festlegung zum ELStAM-Abruf zu treffen. Grundsätzlich werden Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses die ELStAM elektronisch zur Verfügung gestellt.

    Sperrungen werden den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern mitgeteilt, diese haben die Lohnsteuer dann nach Steuerklasse VI zu ermitteln.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Braunschweig-Helmstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Altewiekring 20

    38102 Braunschweig

    Hausanschrift

    Ernst-Koch-Straße 3

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    * Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: geschlossen * Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * (vor dem 24. und 31.12. und vor gesetzlichen Feiertagen nur bis 12:00 Uhr) * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * * Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können donnerstags in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 12:00 bis 13:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 705-0

    E-Mail: Poststelle@fa-bs-he.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Sperrung erfolgt auf schriftlichen Antrag. 

    Im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung kann im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -" verwendet werden.

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen eingehalten werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 22.03.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de