Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

    Beschreibung

    Im Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) können Sie gegenüber der zuständigen Stelle

    • einen oder mehrere Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber benennen, die zum Abruf Ihrer ELStAM berechtigt sind (Abrufberechtigung, "Positivliste"),
    • bestimmte Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber von der Abrufberechtigung ausschließen (Abrufsperre, "Negativliste") oder
    • sämtliche Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber vom Abruf ausschließen ("Vollsperrung")

    Sie sind nicht verpflichtet, eine Festlegung zum ELStAM-Abruf zu treffen. Grundsätzlich werden Ihrer Arbeitgeberin/Ihrem Arbeitgeber für die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses die ELStAM elektronisch zur Verfügung gestellt.

    Sperrungen werden den Arbeitgeberinnen/Arbeitgebern mitgeteilt, diese haben die Lohnsteuer dann nach Steuerklasse VI zu ermitteln.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Goslar-Bad Gandersheim

    Adresse

    Hausanschrift

    Wachtelpforte 40

    38644 Goslar

    Öffnungszeiten

    Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr* Di.: 08:00 - 12:00 Uhr* Mi.: geschlossen Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr* (vor gesetzlichen Feiertagen und dem 24.12. und 31.12. nur bis 12:00 Uhr) Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:00 bis 09:00 Uhr und 12:00 bis 14:00 Uhr und am Donnerstag in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5321 559-0

    E-Mail: Poststelle@fa-gs-gan.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die Sperrung erfolgt auf schriftlichen Antrag. 

    Im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung kann im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular "Anträge zu den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen - ELStAM -" verwendet werden.

    Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen eingehalten werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 22.03.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Sperrung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de