Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners

    Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners

    Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.

    Beschreibung

    Ihre Steuerklasse wird ab dem ersten des auf den Todestag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners (im Folgenden für beides: Partnerin oder Partner) folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt. Im darauffolgenden Jahr bleiben Sie ebenfalls in der Steuerklasse III.
    Sie kommen jedoch nicht in die Steuerklasse III, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes dauernd getrennt gelebt haben. Ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners kommen Sie in die Steuerklasse I.

    Anstelle der Steuerklasse I kann für Sie die günstigere Steuerklasse II in Betracht kommen, wenn Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Die Einreihung in Steuerklasse II können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Westoverledingen - Steueramt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100262

    26804 Westoverledingen

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 18

    26810 Westoverledingen

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Rathausparkplatz hinten
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Rathausparkplatz hinten
      Anzahl: 170  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Westoverledingen, Ihrener Straße
      Linie:
      • Bus: Linie 600

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04955 933-199

    Telefon Festnetz: 04955 933-0

    E-Mail: steueramt@westoverledingen.de

    Internet

    Bankverbindung

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE66 2855 0000 0009 8008 30

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE08 2859 0075 6107 0947 00

    BIC: GENODEF1LER

    Bankinstitut: Ostfriesische Volksbank

    Gemeinde Westoverledingen

    Empfänger: Gemeinde Westoverledingen

    IBAN: DE29 2856 2716 0000 5070 00

    BIC: GENODEF1WEF

    Bankinstitut: Raiffeisenbank Flachsmeer

    Version

    Technisch geändert am 24.03.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Leer (Ostfriesland)

    Adresse

    Hausanschrift

    Edzardstraße 12/16

    26789 Leer (Ostfriesland)

    Öffnungszeiten

    * Mo.: geschlossen * Di.: 08:00 - 12:00 Uhr * Mi.:08:00 - 12:00 Uhr * Do.: 08:00 - 17:00 Uhr * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 491 9870-0

    E-Mail: Poststelle@fa-ler.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie und Ihre verstorbene Partnerin oder Ihr verstorbener Partner haben zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen nichts veranlassen, um die Steuerklasse III nach Versterben Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zu erhalten. Die Meldebehörde teilt dem Bundeszentralamt für Steuern Änderungen im Familienstand mit.
    Sollten Sie die Einreihung in die Steuerklasse II wünschen, können Sie dies beantragen. Gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus: "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Kinder für das jeweilige Jahr
    • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Alternativ können Sie Einreihung in die Steuerklasse II auch online und barrierefrei über ELSTER beantragen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
    Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Umstellung auf Steuerklasse III: keine
    Beantragung der Steuerklasse II: abhängig von der Auslastung im zuständigen Finanzamt

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 23.02.2021

    Version

    Technisch geändert am 01.03.2024

    Stichwörter

    verwitwet, Ehe, Tod des Ehegatten, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Tod / Ableben, verstorben, gestorben, ELStAM, Lohnsteuerkarte, Steuerklasse, Verstorben, Witwe, Gnadensplitting, Einkommensteuer, Witwer, Tod des Lebenspartners, Änderung der Steuerklasse, Witwensplitting, Elstam, Verwitwet, Steuerklasse III, Gestorben, Ehepartnerin oder Ehepartner verloren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de