Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse nach Tod des Ehegatten oder einer Lebenspartnerin bzw. eines Lebenspartners

    Nach Tod der Ehepartnerin, des Ehepartners, der Lebenspartnerin oder des Lebenspartners ändert sich langfristig die Steuerklasse; kurzfristig kann die Steuerklasse III beibehalten werden

    Wenn Ihre Ehepartnerin, Ihr Ehepartner, Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner verstirbt, werden Sie im Jahr des Todes und im darauffolgenden Jahr in die Steuerklasse III eingereiht.

    Beschreibung

    Ihre Steuerklasse wird ab dem ersten des auf den Todestag Ihrer Ehepartnerin oder Ihres Ehepartners oder Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners (im Folgenden für beides: Partnerin oder Partner) folgenden Monats automatisch auf die Steuerklasse III umgestellt. Im darauffolgenden Jahr bleiben Sie ebenfalls in der Steuerklasse III.
    Sie kommen jedoch nicht in die Steuerklasse III, wenn Sie zum Zeitpunkt des Todes dauernd getrennt gelebt haben. Ab Beginn des zweiten Kalenderjahres nach dem Tod Ihrer Partnerin oder Ihres Partners kommen Sie in die Steuerklasse I.

    Anstelle der Steuerklasse I kann für Sie die günstigere Steuerklasse II in Betracht kommen, wenn Ihnen der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende zusteht. Die Einreihung in Steuerklasse II können Sie bei Ihrem örtlich zuständigen Finanzamt beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Winsen (Luhe)

    Adresse

    Hausanschrift

    Von-Somnitz-Ring 6

    21423 Winsen (Luhe)

    Öffnungszeiten

     Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr Di.: 08:00 - 12:00 Uhr Mi.: für den Publikumsverkehr geschlossen Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4171 656-0

    E-Mail: Poststelle@fa-wl.niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 07.12.2020 (von: Mühlbeyer, Anna-Lucia)

    Technisch geändert am 05.07.2023 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Gemeinde Seevetal

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 11

    21218 Seevetal

    Öffnungszeiten

    Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin. Montag: 08.00 - 15.00 Uhr Dienstag: 08.00 - 18.30 Uhr Mittwoch: 08.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 08.00 - 15.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4105 55

    Fax: +49 4105 55-280

    E-Mail: info@seevetal.de

    Version

    Technisch erstellt am 26.07.2021 (von: Webservice, Landkreis Harburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Gemeinde Seevetal)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

    Formulare

    Voraussetzungen

    Sie und Ihre verstorbene Partnerin oder Ihr verstorbener Partner haben zum Zeitpunkt des Todes nicht dauernd getrennt gelebt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen nichts veranlassen, um die Steuerklasse III nach Versterben Ihrer Partnerin oder Ihres Partners zu erhalten. Die Meldebehörde teilt dem Bundeszentralamt für Steuern Änderungen im Familienstand mit.
    Sollten Sie die Einreihung in die Steuerklasse II wünschen, können Sie dies beantragen. Gehen Sie folgendermaßen vor:

    • Wählen Sie im Formular-Management-System der Bundesfinanzverwaltung im Bereich "Steuerformulare" unter "Lohnsteuer (Arbeitnehmer)" das passende Antragsformular aus: "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" mit der Anlage Kinder für das jeweilige Jahr
    • Füllen Sie den Antrag am elektronischen Endgerät oder ausgedruckt handschriftlich aus und unterschreiben Sie ihn.
    • Schicken Sie den Antrag per Post an Ihr örtlich zuständiges Finanzamt.
    • Sie erhalten einen Bescheid.

    Alternativ können Sie Einreihung in die Steuerklasse II auch online und barrierefrei über ELSTER beantragen. ELSTER ist ein barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung.
    Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf ELSTER. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu 2 Wochen dauern kann.

    Fristen

    Sie müssen keine Fristen einhalten.

    Bearbeitungsdauer

    Umstellung auf Steuerklasse III: keine
    Beantragung der Steuerklasse II: abhängig von der Auslastung im zuständigen Finanzamt

    Kosten

    Für Sie entstehen keine Kosten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 23.02.2021

    Version

    Technisch erstellt am 17.07.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 01.03.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Steuerklasse III, Witwer, verwitwet, gestorben, Gnadensplitting, Änderung der Steuerklasse, Witwensplitting, Gestorben, Ehepartnerin oder Ehepartner verloren, ELStAM, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Verstorben, Steuerklasse, Ehe, Witwe, Tod / Ableben, Tod des Ehegatten, Einkommensteuer, verstorben, Tod des Lebenspartners, Elstam, Verwitwet, Lohnsteuerkarte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)