Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Trennung

    Steuerklasse ändern getrenntlebende Ehegatten bzw. Lebenspartner

    Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Ihrem Lebenspartner bzw. Ihrer Lebenspartnerin dauernd getrennt leben, kann im Jahr nach der Trennung nicht mehr die familiengerechte Steuerklassenkombination (III/V; IV/IV; IV/IV mit Faktor) berücksichtigt werden.

    Beschreibung

    Für die Zuweisung der Steuerklassen III/V, IV/IV, IV/IV mit Faktor ist Voraussetzung, dass Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner bzw. Ihre Lebenspartnerin am 1.1. des Jahres nicht dauernd getrennt leben.

    Ein dauerndes Getrenntleben ist anzunehmen, wenn die zur Ehe/Lebenspartnerschaft gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf Dauer nicht mehr besteht.

    • Erfolgt die Trennung nach dem 1.1. eines Jahres, so gelten für das laufende Jahr grundsätzlich noch die bisherigen Steuerklassen.
    • Im Jahr der Trennung ist lediglich ein Steuerklassenwechsel von Steuerklasse III auf V oder umgekehrt beziehungsweise auf IV/IV möglich.
    • Erst ab dem 1.1. des Folgejahres werden Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner in die Steuerklasse I eingereiht. Die geänderte Steuerklasse wird Ihrem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt.
    • Leben Sie mit Ihrem Kind ab dem 1.1. des Folgejahres in einem Haushalt, können Sie - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - grundsätzlich auch die Steuerklasse II beantragen.


     Wird Ihre Ehe geschieden/Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben gilt Folgendes:

    • Haben Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner bereits am 1.1. des Scheidungs-/Aufhebungsjahres dauernd getrennt gelebt, ergeben sich grundsätzlich keine Änderungen bei der Steuerklasse. Ihnen bleibt die Steuerklasse I bzw. bei Vorliegen der Voraussetzungen die Steuerklasse II zugewiesen.
    • Haben Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner am 1.1. des Scheidungs- oder Aufhebungsjahres noch nicht dauernd getrennt gelebt, so gelten für das Jahr der Scheidung/Aufhebung der Lebenspartnerschaft grundsätzlich noch die bisherigen Steuerklassen.
    • Es ist lediglich ein Steuerklassenwechsel von Steuerklasse III auf V oder umgekehrt beziehungsweise auf IV/IV möglich.
    • Erst ab dem 1.1. des Folgejahres werden Sie und Ihr ehemaliger Ehegatte/Lebenspartner in die Steuerklasse I eingereiht. Die geänderte Steuerklasse wird Ihrem Arbeitgeber automatisch mitgeteilt.
    • Leben Sie mit Ihrem Kind ab dem 1.1. des Folgejahres in einem Haushalt, können Sie grundsätzlich auch die Steuerklasse II beantragen.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei dem für Sie zuständigen Finanzamt.

    Ansprechpartner

    Finanzamt Braunschweig-Helmstedt

    Adresse

    Hausanschrift

    Altewiekring 20

    38102 Braunschweig

    Hausanschrift

    Ernst-Koch-Straße 3

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    * Mo.: 08:00 - 12:00 Uhr * Di.: geschlossen * Mi.: 08:00 - 12:00 Uhr * Do.: 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * (vor dem 24. und 31.12. und vor gesetzlichen Feiertagen nur bis 12:00 Uhr) * Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr * * Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können donnerstags in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr sowie freitags von 12:00 bis 13:00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 531 705-0

    E-Mail: Poststelle@fa-bs-he.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzamt Peine

    Adresse

    Hausanschrift

    Duttenstedter Straße 106

    31224 Peine

    Öffnungszeiten

    Montag: geschlossen Dienstag: 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr * Freitag: 08:00 - 12.00 Uhr * Während der Öffnungszeiten ist die Entgegennahme von Erklärungen und Unterlagen sowie die Vereinbarung von Terminen jederzeit möglich. Jedoch können am Donnerstag in der Zeit von 15.00 - 17.00 Uhr nicht in jedem Fall alle Auskünfte erteilt werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5171 407-0

    E-Mail: Poststelle@fa-pe.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 04.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Formulare

    • Formulare: Erklärung zum dauernden Getrenntleben
    • Schriftformerfordernis: Ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    • Dauerhafte Trennung von Ehegatten/Lebenspartnern bzw. Scheidung/Aufhebung der Ehe/Lebenspartnerschaft

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Für die Berücksichtigung der korrekten Steuerklasse müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt über eine dauernde Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck unverzüglich informieren (s. weiterführende Informationen).


    Hinweis:
    Für die Erklärung ist die Unterschrift eines Ehegatten/Lebenspartners ausreichend.

    Fristen

    Die Anzeige muss unverzüglich auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim zuständigen Finanzamt erfolgen (s. weiterführende Informationen).

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall im örtlich zuständigen Finanzamt abhängig.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Landesamt für Steuern Niedersachsen am 19.03.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ehescheidung, Scheidung, Steuerklasse, Steuerkarte, Steuerklasse nach Scheidung, ELStAM, Aufhebung der Lebenspartnerschaft, Getrenntleben, Änderung nach Scheidung, Lohnsteuerkarte, Einkommensteuer, Dauernde Trennung, Ehe, Dauerndes Getrenntleben, Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung bei Trennung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de