• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Abwasserabgabe Festsetzung

Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

Beschreibung

Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

Bürger – auch Kleineinleiter –  und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

  • in der Regel sind für die Erhebung der Abwasserabgabe die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
  • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

Ansprechpartner

Für Eschede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

Formulare

Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

  • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
  • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
  • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
  • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
  • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
  • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
  • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

Voraussetzungen

Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

Rechtsgrundlage(n)

Fristen

Die Abgabeerklärung ist spätestens bis zum 31. März des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

Kosten

Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 20.10.2020

Version

Technisch erstellt am 16.06.2014

Technisch geändert am 13.09.2024

Stichwörter

Regenwasser, Niederschlagswassereinleitung, Kleineinleiter, Geschlossene Grube, Kleineinleiterabgabe, Wasserabgabe, SRK, Kläranlage, Niederschlagswasser, Abwasseranschluss, Schmutzwasserabgabe, Niederschlagswasserabgabe, RÜB, Trennsysteme, Gemeingebrauch, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Niederschlagswasserversickerung, Kanalgebühr, Kanalgebühren, Brauchwasser, KSR, Abwasser, Schmutzwasser, Abwasserabgabe, Einleitung, Abwasserkosten, Schmutzwassereinleitung, RÜ, Kleinkläranlage, Mischwasserkanalisation, Gebühren

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024