Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Bürger – auch Kleineinleiter – und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land.
Hinweise für Wunstorf: Abwasserbeiträge
Die Stadt erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Abwassergebühren oder auf andere Weise gedeckt wird, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen Abwasserbeiträge zur Abgeltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile.
Der Abwasserbeitrag deckt nicht die Kosten für die Grundstücksanschlüsse (Anschlussleitungen vom Hauptsammler bis einschließlich Revisionsschacht).
Die Stadt erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Abwassergebühren oder auf andere Weise gedeckt wird, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen Abwasserbeiträge zur Abgeltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile.
Der Abwasserbeitrag deckt nicht die Kosten für die Grundstücksanschlüsse (Anschlussleitungen vom Hauptsammler bis einschließlich Revisionsschacht).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- in der Regel sind für die Erhebung der Abwasserabgabe die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
- in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Beiträge
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Öffnungszeiten
Di,. Do., Fr. 09.00-12.00 Uhr Do. 14.30-17.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 05031 101-348
Kontaktperson
Frau Marion Fenske
Frau Anja Tiedemann
36.28 - Team Gewässerschutz West
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61622641
Weitere Informationen
36.29 - Team Gewässerschutz Ost
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61622641
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Rechtsgrundlage(n)
- Abwasserabgabengesetz (AbwAG)
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Abwasserverordnung (AbwV)
- Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Abwasserabgabengesetz (Nds. AG AbwAG)
Hinweise für Wunstorf: Abwasserbeiträge
Die Abwasserbeiträge sind in den §§ 2-10 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Wunstorf geregelt. Diese können sie über den untenstehenden Link einsehen.
Die Abwasserbeiträge sind in den §§ 2-10 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Wunstorf geregelt. Diese können sie über den untenstehenden Link einsehen.
Fristen
Die Abgabeerklärung ist spätestens bis zum 31. März des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.
Hinweise für Wunstorf: Abwasserbeiträge
Der Abwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das gleiche gilt für die Erhebung einer Vorausleistung.
Der Abwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das gleiche gilt für die Erhebung einer Vorausleistung.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Kosten
Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.
Hinweise für Wunstorf: Abwasserbeiträge
Die Beitragssätze für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen betragen bei der
a) Schmutzwasserbeseitigung 4,20 €/qm Beitragsfläche
b) Niederschlagswasserbeseitigung 1,30 €/qm Beitragsfläche
Die Beitragssätze für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen betragen bei der
a) Schmutzwasserbeseitigung 4,20 €/qm Beitragsfläche
b) Niederschlagswasserbeseitigung 1,30 €/qm Beitragsfläche
Weitere Informationen
Hinweise für Wunstorf: Abwasserbeiträge
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 20.10.2020
Stichwörter
Mischwasserkanalisation, Niederschlagswasserversickerung, RÜ, Geschlossene Grube, Gemeingebrauch, Abwasserabgabe, Gebühren, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Niederschlagswassereinleitung, Kläranlage, Schmutzwassereinleitung, Kanalgebühren, Einleitung, Schmutzwasserabgabe, Kleinkläranlage, Trennsysteme, Kleineinleiter, Kleineinleiterabgabe, Niederschlagswasser, SRK, Wasserabgabe, Niederschlagswasserabgabe, Regenwasser, KSR, Abwasserkosten, Abwasseranschluss, Abwasser, Kanalgebühr, Schmutzwasser, Brauchwasser, RÜB