Abwasserabgabe Festsetzung

    Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

    Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Beschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Bürger - auch Kleineinleiter -  und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land

    Hinweise für Wunstorf: Abwasserbeiträge

    Allgemeine Informationen

    Die Stadt erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Abwassergebühren oder auf andere Weise gedeckt wird, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen Abwasserbeiträge zur Abgeltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile.

    Der Abwasserbeitrag deckt nicht die Kosten für die Grundstücksanschlüsse (Anschlussleitungen vom Hauptsammler bis einschließlich Revisionsschacht).

    Die Stadt erhebt, soweit der Aufwand nicht durch Abwassergebühren oder auf andere Weise gedeckt wird, für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen Abwasserbeiträge zur Abgeltung der durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme gebotenen besonderen wirtschaftlichen Vorteile.

    Der Abwasserbeitrag deckt nicht die Kosten für die Grundstücksanschlüsse (Anschlussleitungen vom Hauptsammler bis einschließlich Revisionsschacht).



    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    • in der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
    • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Beiträge

    Adresse

    Hausanschrift

    Stiftsstraße 8

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Di,. Do., Fr. 09.00-12.00 Uhr Do. 14.30-17.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-348

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36.28 - Team Gewässerschutz West

    Adresse

    Hausanschrift

    Höltystr. 17

    30171 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61622641

    E-Mail: gewaesserschutz@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    36.29 - Team Gewässerschutz Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Höltystr. 17

    30171 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61622641

    E-Mail: gewaesserschutz@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Abwasserbeiträge

    Die Abwasserbeiträge sind in den §§ 2-10 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Wunstorf geregelt. Diese können sie über den untenstehenden Link einsehen.

    Die Abwasserbeiträge sind in den §§ 2-10 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung der Stadt Wunstorf geregelt. Diese können sie über den untenstehenden Link einsehen.

    Fristen

    Die Abgabeerklärung ist spätestens bis zum 31. März des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.

    Hinweise für Wunstorf: Abwasserbeiträge

    Der Abwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das gleiche gilt für die Erhebung einer Vorausleistung.

    Der Abwasserbeitrag wird durch Bescheid festgesetzt und einen Monat nach der Bekanntgabe des Bescheides fällig. Das gleiche gilt für die Erhebung einer Vorausleistung.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

    Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

    Hinweise für Wunstorf: Abwasserbeiträge

    Die Beitragssätze für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen betragen bei der

    a) Schmutzwasserbeseitigung 4,20 €/qm Beitragsfläche

    b) Niederschlagswasserbeseitigung 1,30 €/qm Beitragsfläche

    Die Beitragssätze für die Herstellung der zentralen öffentlichen Abwasseranlagen betragen bei der

    a) Schmutzwasserbeseitigung 4,20 €/qm Beitragsfläche

    b) Niederschlagswasserbeseitigung 1,30 €/qm Beitragsfläche

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wunstorf: Abwasserbeiträge

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 20.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 13.08.2024

    Stichwörter

    Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Kleineinleiter, Abwasseranschluss, Kläranlage, KSR, Kleineinleiterabgabe, Kanalgebühren, Niederschlagswasser, RÜ, Kanalgebühr, Schmutzwassereinleitung, SRK, Brauchwasser, Niederschlagswasserversickerung, Kleinkläranlage, Wasserabgabe, Abwasserkosten, Gemeingebrauch, Trennsysteme, Einleitung, Gebühren, Niederschlagswassereinleitung, Schmutzwasserabgabe, Abwasser, Niederschlagswasserabgabe, Schmutzwasser, Abwasserabgabe, Geschlossene Grube, RÜB, Mischwasserkanalisation, Regenwasser

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation