Abwasserabgabe Festsetzung

    Abwasserabgabe berechnen und festsetzen

    Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.

    Beschreibung

    Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.

    Bürger – auch Kleineinleiter –  und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    • in der Regel sind für die Erhebung der Abwasserabgabe die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
    • in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Neustadt am Rübenberge

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Stadtmauer 1

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Hausanschrift

    Nienburger Straße 31

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Zentrale Verwaltung

    Besucheranschrift

    Am Schützenplatz 2

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Verkehrsbehörde

    Besucheranschrift

    Großer Weg 3

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Jugendhaus

    Besucheranschrift

    In der Wiek 15

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Bürgerservice Außenstelle

    Besucheranschrift

    Leinstraße 100

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Bauhof

    Besucheranschrift

    Suttorfer Straße 8

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Schulen, Bibliothek

    Besucheranschrift

    Theodor-Heuss-Straße 18

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Bürgerservice

    Besucheranschrift

    Theresenstraße 4

    31535 Neustadt am Rübenberge

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Donnerstag 13:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: stadtverwaltung@neustadt-a-rbge.de

    Telefon Festnetz: 05032 84-0

    Fax: 05032 84-00001

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2017 (von: Webservice, Stadt Neustadt am Rübenberge)

    Technisch geändert am 06.02.2025 (von: Webservice, Stadt Neustadt am Rübenberge)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    36.28 - Team Gewässerschutz West

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61621055

    E-Mail: gewaesserschutz@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson. Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich. Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist. over

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    36.29 - Team Gewässerschutz Ost

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 20

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 61621055

    E-Mail: gewaesserschutz@region-hannover.de

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen Besuche nur nach vorheriger Terminabsprache Zur Terminvereinbarung wenden Sie sich bitte, wenn bekannt, direkt an Ihre Ansprechperson. Für viele der Verwaltungsleistungen ist kein persönlicher Besuch erforderlich. Wir beraten Sie gern, ob eine Vorsprache notwendig ist oder ob eine Erledigung des Anliegens auf dem Postweg oder online möglich ist.

    Version

    Technisch erstellt am 26.01.2023

    Technisch geändert am 09.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    Die erforderlichen Unterlagen variieren  in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:

    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung

    Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser

    Formulare

    Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.

    • Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
    • Abgabeerklärung für Kleineinleiter
    • Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
    • Erklärung niedrigerer Überwachungswerte  (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
    • Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
    • Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
    • Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch

    Voraussetzungen

    Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Abgabeerklärung ist spätestens bis zum 31. März des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.

    Kosten

    Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.

    Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 20.10.2020

    Version

    Technisch erstellt am 16.06.2014

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Stichwörter

    Regenwasser, Niederschlagswassereinleitung, Kleineinleiter, Geschlossene Grube, Kleineinleiterabgabe, Wasserabgabe, SRK, Kläranlage, Niederschlagswasser, Abwasseranschluss, Schmutzwasserabgabe, Niederschlagswasserabgabe, RÜB, Trennsysteme, Gemeingebrauch, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Niederschlagswasserversickerung, Kanalgebühr, Kanalgebühren, Brauchwasser, KSR, Abwasser, Schmutzwasser, Abwasserabgabe, Einleitung, Abwasserkosten, Schmutzwassereinleitung, RÜ, Kleinkläranlage, Mischwasserkanalisation, Gebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024