Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Sie leiten Abwasser in ein Gewässer ein? Dann ist hierfür eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten. Hierzu sollten Sie die für die Festsetzung der Abgabe benötigten Erklärungen (Vordrucke) bei der zuständigen Stelle einreichen.
Beschreibung
Für das Einleiten von Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) in ein Oberflächengewässer oder in das Grundwasser wird in Deutschland auf bundesrechtlicher und ergänzender landesrechtlicher Grundlage eine Abwasserabgabe erhoben. Die Erhebung der Abwasserabgabe erfolgt durch die einzelnen Länder.
Bürger – auch Kleineinleiter – und die indirekt einleitenden Betriebe zahlen die Abwasserabgabe nur indirekt (über die Abwassergebühr bzw. über die Abwälzung durch die Gemeinde). Lediglich die Betriebe, die selbst über eine Abwasserreinigungsanlage verfügen und Abwasser einleiten, zahlen direkt eine Abwasserabgabe an das Land.
Hinweise für Hannover: Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Für Grundstücke, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, hat der Eigentümer/die Eigentümerin eine Abwasserabgabe zu entrichten.
Die Abgabe wird nach der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Landeshauptstadt Hannover festgesetzt.
Berechnungsgrundlage für die Höhe der Abgabe ist die Anzahl der Personen, die am 30. Juni des Veranlagungsjahres auf einem der betroffenen Grundstück mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Die Gebühren werden einmal jährlich durch gesonderten Bescheid vom Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungsteuer der Landeshauptstadt Hannover erhoben.
Für Grundstücke, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, hat der Eigentümer/die Eigentümerin eine Abwasserabgabe zu entrichten.
Die Abgabe wird nach der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Landeshauptstadt Hannover festgesetzt.
Berechnungsgrundlage für die Höhe der Abgabe ist die Anzahl der Personen, die am 30. Juni des Veranlagungsjahres auf einem der betroffenen Grundstück mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Die Gebühren werden einmal jährlich durch gesonderten Bescheid vom Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungsteuer der Landeshauptstadt Hannover erhoben.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
- in der Regel sind für die Erhebung der Abwasserabgabe die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
- in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
20.32 - Grundbesitzabgaben, Beherbergung- und Zweitwohnungsteuer
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 09:00 – 13:00 Uhr und nach Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-44186
Telefon Festnetz: +49 511 168-43069
Telefon Festnetz: +49 511 168-41180
E-Mail: 20.32@Hannover-Stadt.de
erforderliche Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen variieren in Abhängigkeit von der Abgabepflicht für Schmutz- und/oder Niederschlagswasser.
Mögliche erforderliche Unterlagen für Schmutzwasser:
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte sowie die sich daraus ergebenden Messergebnisse
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung
Mögliche erforderliche Unterlagen für Niederschlagswasser:
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
Formulare
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es folgende Erklärungen/Vordrucke.
- Abgabeerklärung für Niederschlagswasser
- Abgabeerklärung für Kleineinleiter
- Erklärung der Überwachungswerte (§ 6 Abs. 1 AbwAG)
- Erklärung niedrigerer Überwachungswerte (§ 4 Abs. 5 AbwAG)
- Für industrielle Einleiter: Antrag auf Abzug der Vorbelastung (§ 4 Abs. 3 AbwAG)
- Ggf. Verlinkung zu vorgenannten Formularen: Bundesland spezifisch
- Onlineverfahren möglich: Bundesland spezifisch
Voraussetzungen
Abgabepflichtig ist, wer Abwasser in ein Gewässer einleitet.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Hannover: Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Falls die/der Abgabenpflichtige mit der Festsetzung oder Erhebung der Abgabe nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen.
Sollten bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf die Abgaben fällig werden, müssen diese termingerecht gezahlt werden. Ein Rechtsbehelf hat nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später erstattet oder verrechnet.
Werden festgesetzte Abgaben nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, sind Säumniszuschläge zu erheben. Auf Antrag können festgesetzte Abgaben gestundet oder erlassen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Im Fall der Stundung sind Stundungszinsen zu zahlen.
Falls die/der Abgabenpflichtige mit der Festsetzung oder Erhebung der Abgabe nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen.
Sollten bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf die Abgaben fällig werden, müssen diese termingerecht gezahlt werden. Ein Rechtsbehelf hat nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später erstattet oder verrechnet.
Werden festgesetzte Abgaben nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, sind Säumniszuschläge zu erheben. Auf Antrag können festgesetzte Abgaben gestundet oder erlassen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Im Fall der Stundung sind Stundungszinsen zu zahlen.
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover
Jährliche Prüfung und Abgabe
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover
Jährliche Prüfung und Abgabe
Fristen
Die Abgabeerklärung ist spätestens bis zum 31. März des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres vorzulegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Hinweise für Hannover: Abwasserabgabe berechnen und festsetzen
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover
regelmäßige Bearbeitung
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Hannover
regelmäßige Bearbeitung
Kosten
Für das Einleiten von Abwasser ist eine Abgabe an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Der Abgabebetrag richtet sich nach der Höhe der ermittelten Zahl der Schadeinheiten (ZSE) sowie dem zugrunde zu legenden Abgabesatz.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 20.10.2020
Stichwörter
Regenwasser, Niederschlagswassereinleitung, Kleineinleiter, Geschlossene Grube, Kleineinleiterabgabe, Wasserabgabe, SRK, Kläranlage, Niederschlagswasser, Abwasseranschluss, Schmutzwasserabgabe, Niederschlagswasserabgabe, RÜB, Trennsysteme, Gemeingebrauch, Regen-/ Mischwasserentlastungsanlage, Niederschlagswasserversickerung, Kanalgebühr, Kanalgebühren, Brauchwasser, KSR, Abwasser, Schmutzwasser, Abwasserabgabe, Einleitung, Abwasserkosten, Schmutzwassereinleitung, RÜ, Kleinkläranlage, Mischwasserkanalisation, Gebühren