Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft

    Beschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

    • die Arten der übermittelten Daten
    • als auch ihre Empfänger erhalten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Inselgemeinde Juist - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Postanschrift

    Friesenstraße 15

    26571 Juist

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Aufgrund der derzeitigen Corona-Situation bitten wir um telefonische Anmeldung.

    Kontakt

    Fax: 04935 809-329

    Telefon Festnetz: 04935 809-322

    E-Mail: ordnungsamt@juist.de

    Internet

    Bankverbindung

    Inselgemeine Juist

    Empfänger: Inselgemeine Juist

    IBAN: DE92 2836 1592 8501 7035 00

    BIC: GENODEF1MAR

    Bankinstitut: Volksbank Fresena

    Version

    Technisch geändert am 20.08.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de