Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Gemeinde Edewecht - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Am Marktplatz
Anzahl: 30 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Am Rathaus
Anzahl: 15 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Am Marktplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Edewecht Markt
Linie:- Bus: 380 und 393
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Gemeindekasse Edewecht
Empfänger: Gemeindekasse Edewecht
IBAN: DE11 2805 0100 0042 4035 01
BIC: SLZODE22XXX
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
Gemeinde Edewecht
Empfänger: Gemeinde Edewecht
IBAN: DE74 2806 1822 0011 4634 00
BIC: GENODEF1EDE
Bankinstitut: Volksbank Ammerland-Süd
Gemeinde Edewecht
Empfänger: Gemeinde Edewecht
IBAN: DE48 2802 0050 1503 5017 00
BIC: OLBODEH2XXX
Bankinstitut: Oldenburgische Landesbank AG
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Voraussetzungen
- formloser Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 05.11.2015