Melderegisterauskunft - Erteilung Selbstauskunft

    Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft

    Beschreibung

    Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.

    Die Auskunft umfasst:

    • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
    • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
    • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
      • der Speicherung sowie
      • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

    Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über

    • die Arten der übermittelten Daten
    • als auch ihre Empfänger erhalten.

    Hinweise für Isernhagen: Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft

    Allgemeine Informationen

    Die Meldebehörden haben gemäß des Meldegesetzes

    • die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Personen zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können,
    • Melderegisterauskünfte zu erteilen und;
    • bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen nach Maßgabe dieses Gesetzes oder anderer Rechtsvorschriften mitzuwirken und Daten aus dem Meldegesetz zu übermitteln.

    Zur Erfüllung dieser Aufgaben führen sie ein Melderegister, in dem bei den Betroffenen erhobene, von Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen übermittelte oder der Meldebehörde sonst amtlich bekannt gewordene Daten gespeichert sind.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bothfelder Straße 29

    30916 Isernhagen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 511 6153-4830

    Telefon Festnetz: +49 511 6153-300

    E-Mail: buergerbuero@isernhagen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser Antrag

    Voraussetzungen

    • formloser Antrag

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Fristen

    Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de