Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Beschreibung
Auf Antrag erhalten Sie Auskunft über die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten.
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über
- die Arten der übermittelten Daten
- als auch ihre Empfänger erhalten.
Hinweise für Isernhagen: Melderegisterauskunft Erteilung Selbstauskunft
Die Meldebehörden haben gemäß des Meldegesetzes
- die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Personen zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können,
- Melderegisterauskünfte zu erteilen und;
- bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen nach Maßgabe dieses Gesetzes oder anderer Rechtsvorschriften mitzuwirken und Daten aus dem Meldegesetz zu übermitteln.
Zur Erfüllung dieser Aufgaben führen sie ein Melderegister, in dem bei den Betroffenen erhobene, von Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen übermittelte oder der Meldebehörde sonst amtlich bekannt gewordene Daten gespeichert sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Ansprechpartner
Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser Antrag
Voraussetzungen
- formloser Antrag
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Fristen
Datenübermittlungen über ein automatisierten Abrufverfahren oder die Daten der automatisierten einfachen Melderegisterauskunft werden nach mindestens 12 Monaten, spätestens zum Ende des Kalenderjahres, das auf die Speicherung folgt, gelöscht.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen kann die Auskunft über gespeicherte Daten verweigert werden.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 05.11.2015