Melderegisterauskunft - Erteilung Gruppenauskunft

    Melderegisterauskunft Erteilung Gruppenauskunft

    Beschreibung

    Sie erhalten eine Melderegisterauskunft über eine Vielzahl nicht namentlich bezeichneter Personen (Gruppenauskunft) nur, soweit diese im öffentlichen Interesse liegt.

    Die Zusammensetzung der Personengruppen können Sie frei mit ausgewählten Daten vornehmen. Hierzu stehen Ihnen zur Verfügung:

    • Geburtsdatum,
    • Geschlecht,
    • derzeitige Staatsangehörigkeit,
    • derzeitige Anschriften,
    • An- und Auszugsdatum sowie
    • Familienstand mit der Angabe, ob ledig, verheiratet, geschieden, verwitwet, eine Lebenspartnerschaft führend, Lebenspartnerschaft aufgehoben oder Lebenspartner verstorben.

    Neben der Zugehörigkeit zu der von Ihnen zusammengestellten Gruppe dürfen Ihnen

    • Vornamen und Familienname,
    • Doktorgrad,
    • Alter,
    • Geschlecht,
    • Staatsangehörigkeiten,
    • derzeitige Anschriften und
    • gesetzliche Vertreter mit Vornamen und Familienname sowie Anschrift

    mitgeteilt werden.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten erhoben werden sollen.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Wardenburg - Bürgerbüro

    Adresse

    Postanschrift

    Friedrichstraße 16

    26203 Wardenburg

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 13:00 Uhr Online Terminvereinbarung Besucher*innen ohne einen Termin können im Rahmen der unten stehenden Öffnungszeiten nur in beschränktem Umfang empfangen werden. In diesen Fällen sollte eine erhebliche Wartezeit eingeplant werden.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04407 73-0

    Fax: 04407 73-100

    E-Mail: buergerservice@wardenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • öffentliches innerstaatliches Interesse
      • Hierunter ist das Interesse der Allgemeinheit zu verstehen, das von dem Interesse einzelner Personen oder Gruppen zu unterscheiden ist.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 10.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de