Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Stadt Brake (Unterweser) - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrabberdeich 1

    26919 Brake (Unterweser)

    Parkplätze

    • Parkplatz: Vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus (Parkscheibe)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Brake, Bahnhof
      Linie:
      • Bus: 440

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Nur das Erdgeschoss ist barrierefrei zugänglich

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 15:30 Uhr Di. 08:00 - 15:30 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 15:30 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04401 102-239

    Telefon Festnetz: 04401 102-248

    Telefon Festnetz: 04401 102-233

    Fax: 04401 102-281

    Telefon Festnetz: 04401 102-238

    E-Mail: buergerservice@brake.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 19.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • rechtliches Interesse

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de