Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Hinweise für Ganderkesee: Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Wohnungsgeber (Eigentümer oder Vermieter) können über die in ihrer Wohnung gemeldeten Personen folgende Auskünfte aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Zuname
- Doktorgrad
Der Wohnungsgeber muss ein rechtliches Interesse glaubhaft machen können, z. B. über ein gerichtliches Urteil oder einen Mahnbescheid (wird im Einzelfall von der Dienststelle geprüft).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Für Ganderkesee wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- rechtliches Interesse
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Ganderkesee: Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Melderegisterauskunft = 9,00 EUR
Für Wohnungsgeber, wenn Auskunft über Mieter angefragt wird = gebührenfrei.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 05.11.2015