Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Brookmerland - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe)
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Marktplatz (mit Parkscheibe)
Anzahl: 50 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Marienhafe, ZOB
Linie:- Bus: 411, 412
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- rechtliches Interesse
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 05.11.2015