Melderegisterauskunft in besonderen Fällen - Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern

    Beschreibung

    Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Großheide - Einwohnermeldeamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 10

    26532 Großheide

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 2  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Marktplatz
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Großheide, Schloßstraße
      Linie:
      • Bus: 445, 446

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Wir bitten um vorherige telefonische Terminvereinbarung!

    Kontakt

    Fax: 04936 3179-309

    Telefon Festnetz: 04936 3179-324

    Telefon Festnetz: 04936 3179-321

    E-Mail: buergeramt@grossheide.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 25.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • rechtliches Interesse

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 05.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de