Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Gemeinde Nordstemmen - Einwohnercenter
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Eine Terminvereinbarung wird u.a. zur Vermeidung von Wartezeiten empfohlen Termine außerhalb der Servicezeiten können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren. Servicezeiten Telefonzentrale - Tel.: 05069 - 800-0 Montag - Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr zusätzlich Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05069 800-42
Telefon Festnetz: 05069 800-43
Fax: 05069 800-91
Telefon Festnetz: 05069 800-0
Telefon Festnetz: 05069 800-46
E-Mail: einwohnercenter@nordstemmen.de
Kontaktperson
Frau Andrea Murken
Frau Paulina Palupsky
Postanschrift
Rathausstraße 3
31171 Nordstemmen
Telefon Festnetz: 05069 800-42
Fax: 05069 800-91
E-Mail: paulina.palupsky@nordstemmen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- rechtliches Interesse
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 05.11.2015