Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Wohnungsgebern
Beschreibung
Als Eigentümer einer Wohnung erhalten Sie eine Melderegisterauskunft über die in Ihrer Wohnung wohnenden Personen, wenn Sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Dasselbe Recht haben Sie als Wohnungsgeber, wenn der Eigentümer der Wohnung nicht selbst Wohnungsgeber ist. Sie erhalten Familiennamen und Vornamen sowie den Doktorgrad der aktuell in Ihrer Wohnung gemeldeten Personen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person zu der eine Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Gemeinde Liebenburg - Amt für Bürger und Personal
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 07:30 - 12:00 Uhr Dienstag 07:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 13:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Bürgerbüro, Meldeamt, Meldebehörde, Meldewesen, Personalamt, Personenstandswesen
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- rechtliches Interesse
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern (BMI) am 05.11.2015