Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen
Beschreibung
Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:
- Vor- und Familiennamen,
- Doktorgrad,
- derzeitige Anschrift.
Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten der Wahlberechtigten erhoben werden sollen.
Ansprechpartner
Stadt Aurich - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Für persönliche Anliegen im Bürgerbüro ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Ein Termin kann über den Online-Service auf der Internetseite www.aurich.de gebucht werden. Dort ist eine aktuelle Übersicht aller in den nächsten fünf Wochen verfügbaren Termine einzusehen: Ein persönliches Vorsprechen ohne Termin ist nicht möglich. Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin nicht online buchen können, haben die Möglichkeit, telefonisch unter der Telefonnummer 04941/12-3240 oder persönlich an der Information des Rathauses einen Termin zu buchen. Nach Bestätigung des Termins erhalten die Bürgerinnen und Bürger per E-Mail eine Terminkennung und einen QR-Code, mit denen man sich dann kurz vor Terminbeginn im Foyer des Rathauses am Anmeldeterminal anmelden kann. Diese E-Mail enthält auch eine Übersicht, welche Unterlagen jeweils zum Termin mitgebracht werden müssen. Nach der Anmeldung werden die Bürgerinnen und Bürger automatisch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bürgerbüros aufgerufen. Termine werden während der folgenden Öffnungszeiten vergeben: Montag - Mittwoch: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 bis 18.00 Uhr Freitag: 08.00 - 12.30 Uhr Für Kurzentschlossene lohnt es sich, am frühen Vormittag noch einmal in den Online-Terminkalender reinzuschauen, denn freiwerdende Termine stellt die Stadtverwaltung im Laufe des Tages wieder im Kalender bereit. Das Bürgerbüro ist am Freitag, den 1. November 2024 geschlossen.
Kontakt
Telefon Festnetz: 04941 12-3240
Internet
erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Voraussetzungen
- Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament für Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben
- Bekanntgabe des Widerspruchsrechts
- Die Wahlberechtigten sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens acht Monate vor Wahlen durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
- ausschließliche Verwendung der Daten für den Zweck, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden
Fristen
Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.
Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.
Kosten
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständige Stelle kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015