Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Beschreibung

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

    • Vor- und Familiennamen,
    • Doktorgrad,
    • derzeitige Anschrift.

    Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten der Wahlberechtigten erhoben werden sollen.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Grasleben - Einwohnermeldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Bahnhofstraße 4

    38368 Grasleben

    Parkplätze

    • Parkplatz: Einfahrt hinter dem Rathaus (Haupteingang Glastür)
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Haupteingang Rathaus (Glastür)
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Haltestelle Bahnhofstraße (Schulbusverkehr)
    • Haltestelle: Haltestelle Helmstedter Straße

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    * Mo, Di, Do, Fr: 08:30 - 12:00 Uhr * Di: 14:00 - 16:00 Uhr * Do: 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05357 9600-0

    Fax: 05357 9600-55

    E-Mail: grasleben@grasleben.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Samtgemeindekasse Grasleben

    Empfänger: Samtgemeindekasse Grasleben

    IBAN: DE55 2505 0000 0005 8025 17

    BIC: NOLADE2HXXX

    Bankinstitut: Braunschw. Landessparkasse

    Weitere Informationen

    Der barrierefreie Zugang für das Erdgeschoss befindet sich am Haupteingang (hinterer Eingang, am Parkplatz, Glastür).

    Version

    Technisch geändert am 21.07.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament für Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben
    • Bekanntgabe des Widerspruchsrechts
      • Die Wahlberechtigten sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens acht Monate vor Wahlen durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
    • ausschließliche Verwendung der Daten für den Zweck, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden

    Fristen

    Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die zuständige Stelle kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de