Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Melderegisterauskunft Erteilung gegenüber Parteien und Wählergruppen

    Beschreibung

    Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen können in den 6 Monaten vor einer Wahl im Zusammenhang mit Parlaments- und Kommunalwahlen folgende Angaben zu wahlberechtigten Personen aus dem Melderegister erhalten:

    • Vor- und Familiennamen,
    • Doktorgrad,
    • derzeitige Anschrift.

    Ist die nachgefragte Person verstorben, wird dies mitgeteilt.

    Hinweise für Salzgitter: Melderegisterauskunft: Erteilung (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Gebiet die Daten der Wahlberechtigten erhoben werden sollen.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - BürgerCenter

    Beschreibung

    Im BürgerCenter werden alle melderechtlichen Vorgänge bearbeitet. Ein weiterer Aufgabenschwerpunkt ist die Bearbeitung von Anträgen zur Ausstellung von Personaldokumenten. Außerdem werden Ablichtungen oder Unterschriften amtlich beglaubigt, Fundsachen verwaltet sowie öffentliche Versteigerungen durchgeführt. Ergänzend werden Werbeartikel und Bücher über die Stadt sowie Eintrittskarten für städtische Veranstaltungen zum Kauf angeboten. Schließlich ist hier auch die zentrale Telefonvermittlung der Stadtverwaltung als erste Anlaufstelle für den Bürger angesiedelt.

    Anschriften:

    Bürgercenter
    Rathaus
    Joachim-Campe-Str. 6-8
    38226 Salzgitter (Lebenstedt)

    Bürgercenter
    Außenstelle Salzgitter-Bad
    Marktplatz 11
    38259 Salzgitter (Bad)

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Straße 6-8

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten BürgerCenter Lebenstedt: * Montag bis Freitag 8.00 - 12.30 Uhr, * Montag und Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr, * Dienstag und Mittwoch 13.30 - 15.00 Uhr. * Die Wartemarken werden am ServicePoint ausgehändigt. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, wird die Ausgabe 30 Minuten vor Dienstschluss beendet. Öffnungszeiten BürgerCenter Salzgitter-Bad: * Montag bis Freitag 8.30 - 12.30 Uhr, * Dienstag und Donnerstag 13.30 - 18.00 Uhr. * Die Wartemarken werden am Info-Schalter ausgehändigt. Da die Kapazitäten jedoch begrenzt sind, wird die Ausgabe 30 Minuten vor Dienstschluss beendet. Die Termine für das Rathausgebäude in Salzgitter-Lebenstedt und das Kleine Rathaus in Salzgitter-Bad können können hier weiterhin online gebucht werden. Die Online-Terminvereinbarung finden Siehier.

    Kontakt

    Fax: 05341 8394909

    Telefon Festnetz: 05341 8392070

    Fax: 05341 8394916

    Telefon Festnetz: 05341 8393812

    E-Mail: buergercenter@stadt.salzgitter.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Voraussetzungen

    • Auskunftsersuchen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament für Gruppen von Wahlberechtigten, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben
    • Bekanntgabe des Widerspruchsrechts
      • Die Wahlberechtigten sind auf ihr Widerspruchsrecht bei der Anmeldung und spätestens acht Monate vor Wahlen durch öffentliche Bekanntmachung hinzuweisen.
    • ausschließliche Verwendung der Daten für den Zweck, zu dessen Erfüllung sie übermittelt wurden

    Fristen

    Die Auskünfte sind nur in den 6 Monaten vor einer Wahl möglich.

    Diese Daten dürfen nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwendet werden und sind spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die zuständige Stelle kann keine Auskünfte erteilen, wenn eine Auskunftssperre besteht oder ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist. Ferner hat jede betroffene Person die Möglichkeit, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Bundesministerium des Innern (BMI) am 26.11.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de