Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Beschreibung
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Harpstedt - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Amtshof
Anzahl: 28 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Amtshof
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Harpstedt, Redekerweg
Linie:- Bus: 226
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 04244 82-27
Fax: 04244 82-29
Telefon Festnetz: 04244 82-26
E-Mail: meldeamt@harpstedt.de
Internet
Bankverbindung
Samtgemeinde Harpstedt
Empfänger: Samtgemeinde Harpstedt
IBAN: DE51 2805 0100 0075 4045 09
Bankinstitut: Landessparkasse zu Oldenburg
erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Voraussetzungen
- ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: mindestens EUR 20,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 04.06.2015
Stichwörter
Melderegisterauskunft Erteilung erweitert