Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Beschreibung

    Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

    • Vor- und Familiennamen
    • Doktorgrad
    • Anschriften
    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszugs
    • gesetzliche Vertreter
    • Sterbetag und -ort
    • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

    Hinweise für Ganderkesee: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Allgemeine Informationen

    Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die Meldebehörde eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

    • Vor- und Familiennamen
    • Doktorgrad
    • Anschriften
    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszugs
    • gesetzliche Vertreter
    • Sterbetag und -ort
    • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

    Die erweiterte Auskunft ist allerdings nur möglich, wenn ein berechtigtes Interesse nachgewiesen wird, wofür die Daten benötigt werden und eine einfache Melderegisterauskunft nicht ausreicht.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 21 - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2-4

    27777 Ganderkesee

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04222 44-300

    Fax: 04222 44-520

    E-Mail: buergerbuero@ganderkesee.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Außenstelle Bookholzberg Stedinger Str. 65 27777 Ganderkesee Telefon: 04223 7091-0

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Gemeinde Ganderkesee - Bürgerbüro Ganderkesee

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1661

    27767 Ganderkesee

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 2

    27777 Ganderkesee

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 5  Gebühren: ja
    • Parkplatz:
      Anzahl: 40  Gebühren: nein

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag: 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 07:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Auch für Sie da: Bürgerbüro Bookholzberg Stedinger Straße 65 27777 Ganderkesee Montag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:00 bis 18:00 Uhr Mittwoch: 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag: 10:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

    Hinweise für Ganderkesee: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    bei persönlicher Vorsprache:

    • Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)

    bei schriftlicher Beantragung:

    • formloser Antrag mit Daten zur gesuchten Person
    • Begründung des berechtigten Interesses mit Nachweis, wofür die Daten benötigt werden
    • Nachweis über die gezahlte Gebühr

    Hinweis:
    Der formlose Antrag kann auch per Fax (04222-44-520) oder E-Mail ( buergerbuero[ at ]ganderkesee.de ) - mit den entsprechenden Kontaktdaten - gestellt werden. Der Überweisungsbeleg für die Gebühren der Melderegisterauskunft kann dem Fax/E-Mail beigefügt werden.

    Voraussetzungen

    • ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Ganderkesee: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Eine Melderegisterauskunft erhalten Sie aufgrund eines formlosen schriftlichen Antrags oder bei persönlicher Vorsprache im Bürgerbüro.

    Telefonische Auskünfte aus dem Melderegister sind leider nicht zulässig.

    Eine schriftliche Anfrage wird nur bearbeitet, wenn die Gebühr für die Auskunftserteilung vorab bezahlt wird durch:

    • Barzahlung
    • Überweisung der Gebühr unter folgender Angabe "EMA-Gebühr Meldeanfrage" sowie dem Namen des Einwohners, über den die Auskunft erteilt werden soll. (Bitte legen Sie den Zahlungsbeleg Ihrer Anfrage bei). Das zentrale Bankkonto der Gemeinde Ganderkesee finden Sie hier.

    Hinweis:
    Lässt sich die gesuchte Person nicht eindeutig ermitteln oder besteht zu dieser Person eine Auskunftssperre, kann keine Auskunft erteilt werden.

    Die Person, über die eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt wurde, wird informiert, wer Auskunft erhalten hat.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr: mindestens EUR 20,00

    Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

    Hinweise für Ganderkesee: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr:

    • 25,00 Euro bei schriftlicher oder persönlicher Abfrage (private Zwecke)
    • 27.00 Euro bei schriftlicher oder persönlicher Abfrage (gewerbliche Zwecke)

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Ganderkesee: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 04.06.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English