Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Beschreibung

    Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

    • Vor- und Familiennamen
    • Doktorgrad
    • Anschriften
    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszugs
    • gesetzliche Vertreter
    • Sterbetag und -ort
    • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

    Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Allgemeine Informationen

    Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf das Bürgeramt eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszugs
    • gesetzliche Vertreter
    • Sterbetag und -ort
    • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

    Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen.

    Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit das Bürgeramt jede Verwechslung ausschließen kann. Die Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Bardowick - Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schulstraße 12

    21357 Bardowick

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr Mittwochs geschlossen!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04131 1201-35

    Telefon Festnetz: 04131 1201-34

    Fax: 04131 1201-804

    E-Mail: n.schwarz@samtgemeinde-bardowick.de

    Kontaktperson

    Weitere Informationen

    Fotoautomat

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gemeindefreier Bezirk Lohheide

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchweg 8

    29303 Hasselhorst

    Parkplätze

    • Behindertenparkplatz:
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz:
      Anzahl: 3  Gebühren: nein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05051 9867-0

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.01.2016

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

    Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden. Die anfragende Person muss sich ausweisen können.

    Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist das berechtigte Interesse für die Auskunftserteilung glaubhaft zu machen.

    Voraussetzungen

    • ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr: mindestens EUR 20,00

    Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

    Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Einfache Melderegisterauskunft für privaten Zweck :
    9,70 Euro
    Einfache Melderegisterauskunft für gewerblichen Zweck:
    12,70 Euro

    Einfache Melderegisterauskunft, wenn besondere Ermittlungen
    erforderlich sind - für private Zwecke:
    15,70 Euro

    Einfache Melderegisterauskunft, wenn besondere Ermittlungen
    erforderlich sind - für gewerbliche Zwecke:
    20,70 Euro

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 04.06.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de