Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Beschreibung
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Vor- und Familiennamen
- Doktorgrad
- Anschriften
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf das Bürgeramt eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszugs
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
- Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners
Bei einer erweiterten Auskunft ist das Interesse für jede einzelne Auskunft bzw. für jedes einzelne Datum glaubhaft zu machen.
Das Auskunftsersuchen muss ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person enthalten, damit das Bürgeramt jede Verwechslung ausschließen kann. Die Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.
Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt der Samtgemeinde Bardowick.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Bardowick - Einwohnermeldeamt (Bürgeramt)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag und Freitag 08.00 - 12.00 Uhr Dienstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 15.00 - 18.30 Uhr Mittwochs geschlossen!
Kontakt
Kontaktperson
Frau Schwarz (Vertretung für Frau Fallapp, Frau Nendse)
Telefon Festnetz: 04131 1201-58
Frau Nendse
Telefon Festnetz: 04131 1201-35
Frau Fallapp
Telefon Festnetz: 04131 1201-34
Weitere Informationen
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird
Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Auskünfte können schriftlich formlos bzw. persönlich beantragt werden. Die anfragende Person muss sich ausweisen können.
Bei erweiterten Melderegisterauskünften ist das berechtigte Interesse für die Auskunftserteilung glaubhaft zu machen.
Voraussetzungen
- ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.
Gebühr: mindestens EUR 20,00
Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.
Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.
Hinweise für Bardowick: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert
Einfache Melderegisterauskunft für privaten Zweck :
9,70 Euro
Einfache Melderegisterauskunft für gewerblichen Zweck:
12,70 Euro
Einfache Melderegisterauskunft, wenn besondere Ermittlungen
erforderlich sind - für private Zwecke:
15,70 Euro
Einfache Melderegisterauskunft, wenn besondere Ermittlungen
erforderlich sind - für gewerbliche Zwecke:
20,70 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 04.06.2015
Stichwörter
Melderegisterauskunft Erteilung erweitert