Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Beschreibung

    Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

    • Vor- und Familiennamen
    • Doktorgrad
    • Anschriften
    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszugs
    • gesetzliche Vertreter
    • Sterbetag und -ort
    • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Weser-Aue

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 14

    31608 Liebenau

    Öffnungszeiten

    e-Rechnungen: rechnung@weser-aue.de Leitweg-ID: 032565411-0-40 Umsatzsteuer-ID: DE345089166 Bankverbindungen: Sparkasse Nienburg DE52 2565 0106 0000 2360 00 NOLADE21NIB Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG: DE17 2559 1413 3189 5557 00 GENODEF1BCK Volksbank Nds.- Mitte: DE56 2569 1633 4040 9996 00 GENODEF1SUL

    Kontakt

    Fax: 05021 6025-117

    Telefon Festnetz: 05021 6025

    E-Mail: info@weser-aue.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Samtgemeinde Mittelweser - - Bürgerbüro Stolzenau -

    Version

    Technisch geändert am 30.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

    Voraussetzungen

    • ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr: mindestens EUR 20,00

    Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 04.06.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de