Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Beschreibung

    Wird ein berechtigtes Interesse an einer Auskunftserteilung glaubhaft gemacht, darf die zuständige Stelle eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilen, die zusätzlich folgende Daten enthält:

    • Vor- und Familiennamen
    • Doktorgrad
    • Anschriften
    • Tag und Ort der Geburt
    • frühere Vor- und Familiennamen
    • Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht)
    • Staatsangehörigkeiten
    • frühere Anschriften
    • Tag des Ein- und Auszugs
    • gesetzliche Vertreter
    • Sterbetag und -ort
    • Vor- und Familiennamen sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners

    Hinweise für Isernhagen: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Allgemeine Informationen

    Die Meldebehörden haben gemäß des Meldegesetzes

    • die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnenden Personen zu registrieren, um deren Identität und Wohnungen feststellen und nachweisen zu können,
    • Melderegisterauskünfte zu erteilen und;
    • bei der Durchführung von Aufgaben anderer Behörden oder sonstiger öffentlicher Stellen nach Maßgabe dieses Gesetzes oder anderer Rechtsvorschriften mitzuwirken und Daten aus dem Meldegesetz zu übermitteln.

    Zur Erfüllung dieser Aufgaben führen sie ein Melderegister, in dem bei den Betroffenen erhobene, von Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen übermittelte oder der Meldebehörde sonst amtlich bekannt gewordene Daten gespeichert sind.



    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der die Person, zu der eine erweiterte Melderegisterauskunft eingeholt werden soll, ihren Wohnsitz hat.

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Bothfelder Straße 29

    30916 Isernhagen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Dienstag 08.00 Uhr bis 15.30 Uhr Mittwoch 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr Donnerstag 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 511 6153-4830

    Telefon Festnetz: +49 511 6153-300

    E-Mail: buergerbuero@isernhagen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • formloser schriftlicher Antrag, soweit die Auskunft nicht persönlich beantragt wird

    Voraussetzungen

    • ausreichende Hinweise zur Identifizierung der gesuchten Person

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 63 an.

    Gebühr: mindestens EUR 20,00

    Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand.

    Die volle Verwaltungsgebühr wird auch dann fällig, wenn von der gesuchten Person keine Meldeunterlagen (mehr) vorhanden sind bzw. sich mit den von Anfragenden gemachten Angaben keine Person eindeutig zuordnen lässt oder der Inhalt der erteilten Auskunft bereits bekannt ist.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder ein bedingter Sperrvermerk, besteht.

    Hinweise für Isernhagen: Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Die Auskunft wird verweigert, sofern für die gesuchte Person eine Auskunftssperre oder bedingter Sperrvermerk besteht

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 04.06.2015

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Melderegisterauskunft Erteilung erweitert

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de