Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Beschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Hinweise für Hasbergen: Statusänderungen des Wohnsitzes
Der Antragsteller hat mehrere angemeldete Wohnungen in der BRD.
Die Nebenwohnung in dieser Gemeinde soll alleinige Wohnung werden oder die Nebenwohnung in dieser Kommune soll Hauptwohnung werden oder die Hauptwohnung in dieser Kommune soll Nebenwohnung werden.
Das Bürgeramt berät Sie zuvor gerne über die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung des Wohnungsbegriffes "Hauptwohnung/Nebenwohnung" entsprechend dem Meldegesetz.
Unterlagen
Erklärungsvordruck (wird vom Bürgeramt ausgefüllt) Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Urkunden und Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind.) Wohnungsgeberbestätigung - siehe Formulare
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
Hasbergen - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Frau Pracht
Frau Kindel
Frau Niermann
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Ummeldung Statuswechsel