Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

    Hinweise für Hasbergen: Statusänderungen des Wohnsitzes

    Annahme und Bearbeitung von Statusänderungen des Wohnsitzes Statusänderungen des Wohnsitzes:
    Der Antragsteller hat mehrere angemeldete Wohnungen in der BRD.
    Die Nebenwohnung in dieser Gemeinde soll alleinige Wohnung werden oder die Nebenwohnung in dieser Kommune soll Hauptwohnung werden oder die Hauptwohnung in dieser Kommune soll Nebenwohnung werden.

    Das Bürgeramt berät Sie zuvor gerne über die rechtlichen Voraussetzungen zur Klärung des Wohnungsbegriffes "Hauptwohnung/Nebenwohnung" entsprechend dem Meldegesetz.

    Unterlagen
    Erklärungsvordruck (wird vom Bürgeramt ausgefüllt) Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis bzw. Urkunden und Bescheinigungen, wenn keine Ausweispapiere vorhanden sind.) Wohnungsgeberbestätigung - siehe Formulare

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Hasbergen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hüggelplatz 1

    49205 Hasbergen

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Mittwoch: von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: von 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Freitag: von 08:00 bis 12:00 Uhr Samstag: geschlossen Sonntag: geschlossen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05405 5020

    Fax: 05405 50266

    E-Mail: info@gemeinde-hasbergen.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Voraussetzungen

    • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

    Verfahrensablauf

    Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ummeldung Statuswechsel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de