Wohnsitz Änderung Statuswechsel

    Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel

    Beschreibung

    Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.

    Ansprechpartner

    Gemeinde Lindern (Oldenburg) - Auskunft, Meldeamt, Jugendförderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1

    49699 Lindern (Oldenburg)

    Behindertenparkplatz: Vor dem Rathaus
    Anzahl: 2
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Parkplatz Vreeser Straße
    Anzahl: 50
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Vor dem Rathaus /Marktplatz
    Anzahl: 25
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 08:30 - 13:00 Uhr

    Version

    Technisch erstellt am 12.01.2021 (von: Webservice, Gemeinde Lindern)

    Technisch geändert am 03.11.2021 (von: Bruns, Sebastian)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Voraussetzungen

    • Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.

    Fristen

    Es müssen keine Fristen beachtet werden.

    Bearbeitungsdauer

    0 Tage (sofortige Bearbeitung)

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch erstellt am 28.05.2014 (von: Brendgen, Elke)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ummeldung Statuswechsel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)