Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Beschreibung
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Hinweise für Stadthagen: Wohnsitz - Anmeldung / Ummeldung bei der Meldebehörde
Meldepflichtige Personen, die aus einer anderen Gemeinde zuziehen oder innerhalb des Stadtgebietes von Stadthagen eine neue Wohnanschrift beziehen, haben dieses innerhalb einer Frist von 2 Wochen dem hiesigen Einwohnermeldeamt zu melden. Unter Berücksichtigung der Terminvergabe im Einwohnermeldeamt wird der Meldepflicht auch nachgekommen, wenn sich innerhalb der 2-wöchigen Frist um ein Termin im Einwohnermeldeamt bemüht wurde.
Es müssen grundsätzlich alle Familienmitglieder gemeldet werden, die die neue Wohnanschrift beziehen. Wird eine andere Wohnung in der gleichen Meldeanschrift bezogen, ist eine Ummeldung nicht erforderlich.
Bei minderjährigen Kindern und Jugendlichen müssen grundsätzlich die Sorgeberechtigten einer An- bzw. Ummeldung zustimmen (s. auch wichtige Unterlagen). Besteht das Sorgerecht nur für ein Elternteil, so ist dieses bei der Meldung nachzuweisen (z. B. Sorgerechtsbeschluss, Negativ-Bescheinigung).
Seit dem 01.11.2015 muss eine Wohnungsgeberbescheinigung gem. § 19 BMG bei der An- bzw. Ummeldung vorgelegt werden (s. auch wichtige Unterlagen). Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.
Die Wohnungsgeberbescheinigung muss auch ausgefüllt werden, wenn kein Mietverhältnis besteht, z. B. kostenloses Wohnen bei engen Verwandten oder Einzug ins Eigenheim.
Bitte bringen Sie zur An- bzw. Ummeldung alle Ausweisdokumente mit, z. B. Personalausweise, (Kinder-) Reisepässe, elektronische Aufenthaltstitel.
Hinweise für Stadthagen: Wohnsitz - Abmeldung bei der Meldebehörde
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb einer Woche nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden. Die gilt bei Abmeldungen ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.
Kosten: Die Abmeldung ist gebührenfrei.
Das Abmeldeformular können Sie hier herunterladen.
Bearbeitungsdauer: 10 Minuten
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Ansprechpartner
Stadt Stadthagen - Fachbereich Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Rojahn
Frau Sabine Vehling
Frau Annette Wende
Stadt Stadthagen - Einwohnermeldestelle
Beschreibung
Termine für die Einwohnermeldestelle sowie für die Gewerbe- und Fundsachenstelle können Sie h i e r online buchen.
Ab sofort bieten wir jeden Dienstagvormittag offene Sprechzeiten im Einwohnermeldeamt an, d. h., dass Sie ohne Termin vorbeikommen können. Melden Sie sich bitte einfach bei der Zentrale im Eingang an. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, wird jedoch empfohlen, online oder auch telefonisch unter 05721/782-0 einen Termin zu vereinbaren.
Gewerbean, -um-, und -abmeldungen, Gewerbezentralregisterauszüge, Meldebescheinigungen, Bewohnerparkausweise und Führungszeugnisse können Sie hier online beantragen.
Steuerliche ID-Nummern bitten wir schriftlich, gern per Email, unter stadtverwaltung@stadthagen.de zu beantragen.
Bestätigungen von ausgefüllten Wohngeldanträgen bitte postalisch oder über den Hausbriefkasten übermitteln.
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau Heike Rojahn
Frau Sabine Vehling
Frau Annette Wende
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Fristen
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Bearbeitungsdauer
0 Tage (sofortige Bearbeitung)
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Ummeldung Statuswechsel