Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Beschreibung

    Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzumelden.

    Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.

    Die Meldepflicht für Schiffsbesatzungen besteht nicht, solange diese Personen im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes bzw. der Sitz der Reederin oder des Reeders liegt

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Neuenkirchen - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Alte Poststraße 5

    49586 Neuenkirchen

    Rathaus Neuenkirchen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Hausanschrift

    Hauptstraße 31

    49586 Merzen

    Gemeinde Merzen

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Postfachadresse

    Postfach 1140

    49585 Neuenkirchen

    Hausanschrift

    Am Markt 1

    49599 Voltlage

    Gemeinde Voltlage

    Parkplätze

    • Parkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Voltlage, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein
    • Parkplatz: Merzen, Neben dem Rathaus
      Anzahl: 5  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Neuenkirchen, Vor dem Rathaus
      Anzahl: 1  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Neuenkirchen, Kirche
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Voltlage, ZOB
      Linie:
      • Bus: 610
    • Haltestelle: Merzen, Raiffeisenbank
      Linie:
      • Bus: 610

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Alle drei Bürgerbüros sind barrierefrei.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05465 201-33(Rathaus Neuenkirchen)

    Telefon Festnetz: 05466 363(Gemeinde Merzen)

    Telefon Festnetz: 05465 201-66(Gemeinde Voltlage)

    Telefon Festnetz: 05465 201-32(Rathaus Neuenkirchen)

    E-Mail: buergerbuero@neuenkirchen-os.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Meldeschein
    • Wohnungsgeberbestätigung
    • Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben

    Formulare

    Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de