Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Beschreibung
Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.
Die Meldepflicht für Schiffsbesatzungen besteht nicht, solange diese Personen im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes bzw. der Sitz der Reederin oder des Reeders liegt
Ansprechpartner
Stadt Weener (Ems) - Sachgebiet IV.3 - Bürgerservice (Melde- und Personenstandswesen)
Adresse
Hausanschrift
Behindertenparkplatz: vorm Rathaus
Anzahl: 1
Gebühren: nein
Parkplatz: öffentlicher Parkplatz, neben dem Rathaus
Anzahl: 2
Gebühren: nein
Weener, Neue Straße
Bus: 620
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 1440
26821 Weener
Öffnungszeiten
ACHTUNG Aufgrund der Corona-Pandemie ist ein Besuch des Rathauses der Stadt Weener (Ems) inklusive das Bauamt und die Touristinformation nur nach voriger Terminabsprache möglich. Bürgerservice (Einwohnermeldeamt) Montag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag und Donnerstag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.30 Uhr Mittwoch + Freitag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Tourist Information vom 01.05. - 30.09. Montag: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstags - Donnerstags: 8.00 Uhr - 17.30 Uhr Feitag: 8.00 Uhr - 15.00 Uhr vom 01.10. – 30.04. Montag: 8.00 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag - Donnerstag: 8.00 Uhr - 16.30 Uhr Freitag: 8.00 Uhr - 13.00 Uhr Übrige Bereiche des Rathauses (außer Sozialamt) Montag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.30 Uhr - 18.00 Uhr Dienstag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Sozialamt Montag: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr und 14.30 Uhr - 18.00 Uhr Mittwoch: 8.00 Uhr - 12.30 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute