Wohnsitz Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute
Beschreibung
Wer auf ein Binnenschiff zieht, das in einem Schiffsregister in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen ist, hat sich bei der zuständigen Stelle anzumelden.
Die Reederin oder der Reeder eines Seeschiffes, das berechtigt ist, die Bundesflagge zu führen, muss die Kapitänin oder den Kapitän und die Besatzungsmitglieder des Schiffes bei Beginn des Anstellungs-, Heuer- oder Ausbildungsverhältnisses anmelden.
Die Meldepflicht für Schiffsbesatzungen besteht nicht, solange diese Personen im Inland für eine Wohnung gemeldet sind.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in dem der Heimathafen des Schiffes bzw. der Sitz der Reederin oder des Reeders liegt
Ansprechpartner
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 9809-81
E-Mail: ema@adendorf.de
Zahlungsweisen
Folgende Zahlungsweisen sind möglich: Maestro-Card, Bargeldlose Zahlung, Bargeldzahlung, Girocard, Debitkarte
Weitere Informationen
Erdgeschoß Zimmer 0.16 und 0.17
Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04131 9809-81
E-Mail: ema@adendorf.de
Kontaktperson
Herr Hannes Blankenhagen (Einwohnermeldeamt u. Gewerbeamt)
Frau Andrea Münzberg (Einwohnermeldeamt u. Gewerbeamt)
erforderliche Unterlagen
- Meldeschein
- Wohnungsgeberbestätigung
- Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Formulare
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.02.2016
Stichwörter
Anmeldung für Binnenschiffer und Seeleute